NAAS: Wer Deutscher werden will, muss sich zum Existenzrecht Israels bekennen
- Antisemitismus hat sein Gesicht verändert
- Antisemitische Gewalt nimmt seit 7. Oktober 2023 zu
- Strafrecht kann nur letztes Mittel sein
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat in der heutigen Landtagsdebatte über den zunehmenden Antisemitismus das klare Bekenntnis zum Existenzrecht Israels in den Mittelpunkt gestellt: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 nimmt die antisemitische Gewalt weltweit, in Deutschland und auch in Hessen zu. Seitdem sind offene Hetze gegen Jüdinnen und Juden, die Leugnung des Existenzrechts Israels und eine spürbar verschärfte Bedrohungslage zu beobachten“, erklärt Naas. „Antisemitismus hat sein Gesicht verändert. Früher hieß es, „der Jude ist schuld“, heute heißt es „der jüdische Staat darf nicht existieren“. Der Kern ist derselbe geblieben: Jüdinnen und Juden wird das Recht abgesprochen, sicher, frei und selbstverständlich zu leben. Solche Entwicklungen dürfen wir nicht dulden.“
Für die Freien Demokraten ist das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels daher Voraussetzung für die Einbürgerung in Deutschland: „Wer Teil unserer Gemeinschaft werden will, muss die Grundwerte dieses Landes nicht nur kennen, sondern auch teilen. Dazu gehört unmissverständlich die Anerkennung des Existenzrechts Israels als Ausdruck der besonderen historischen Verantwortung nach der Shoah. Wer dieses Existenzrecht ablehnt, stellt sich gegen die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie. Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss sich ausdrücklich zum Existenzrecht Israels bekennen – und zwar handschriftlich. Wer das nicht macht, darf nicht eingebürgert werden. Ein bloßes Ankreuzen genügt nicht“, stellt Naas klar.
Mit Blick auf die Initiative der Landesregierung im Bund, die Leugnung des Existenzrechts Israels ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, warnt Naas jedoch: „Strafrecht ist immer das letzte Mittel des Rechtsstaats. Zuvor müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Strafnormen müssen nicht nur politisch gewollt, sondern auch verfassungsfest und wirksam sein.“ An diesem Punkt haben die Freien Demokraten jedoch Bedenken. „Gerade wer Antisemitismus entschlossen bekämpfen will, darf keine Normen schaffen, die vor Gericht nicht tragen und Erwartungen wecken, die später enttäuscht werden.“ Die Freien Demokraten setzen deshalb auf die konsequente Anwendung des bestehenden Strafrechts: bei Volksverhetzung, bei der Aufforderung zu Straftaten, bei der Billigung von Terrorakten und beim Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen.
