NAAS: Strenges Tanzverbot an Karfreitag ist nicht mehr zeitgemäß

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Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat mit Blick auf das bevorstehende Osterwochenende seine Forderung nach einer Modernisierung des hessischen Feiertagsgesetzes bekräftigt. „Vor allem vor Ostern wird Jahr für Jahr über das Feiertagsgesetz diskutiert – konkret über das Tanzverbot zu Karfreitag. Die strenge hessische Rechtslage schreibt ein Tanzverbot an Karfreitag bereits von 0 Uhr an vor. Damit müssen Veranstaltungen am Gründonnerstagabend zeitig enden. Das ist nicht mehr zeitgemäß“, kritisiert Naas.

Die Freien Demokraten haben daher einen Vorschlag für ein moderneres Feiertagsgesetz vorgelegt, der derzeit in den Gremien des Hessischen Landtags beraten wird. Der Entwurf sieht vor, den Karfreitag auf eine Stufe mit den anderen sogenannten stillen Feiertagen – Volkstrauertag und Totensonntag – zu stellen. Dann müsste mit öffentlichen Tanzveranstaltungen nicht mehr um 0 Uhr, sondern erst um 4 Uhr Schluss sein. Darüber hinaus wollen die Freien Demokraten das Tanzverbot abschaffen, das noch immer zwischen 4 und 12 Uhr an Sonn- und allen anderen Feiertagen besteht.  

Naas erklärt: „Das hessische Feiertagesgesetz ist im Vergleich der Bundesländer sehr restriktiv. Kein Wunder, denn es wurde zuletzt 1971 geändert. Die Regelungen passen aber nicht mehr zur Realität, viele Verbote sind aus der Zeit gefallen. Der Gesetzgeber darf nicht länger ignorieren, dass sich die Welt weitergedreht hat und die Lebensentwürfe der Bürgerinnen und Bürger vielfältiger geworden sind. Ein liberaleres Feiertagsgesetz gibt den Menschen mehr Freiheit und stärkt die Clubszene als Baustein lebendiger und attraktiver Städte.“