Freie Demokraten wollen verkaufsoffene Adventssonntage ermöglichen

- Stärkung des lokalen Einzelhandels
- Onlinehandel macht sonntags keine Pause
- Gesetzentwurf wird Thema im Landtag
Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag unternehmen einen weiteren Vorstoß zur dringend erforderlichen Liberalisierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes: „Wir wollen einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent ermöglichen. Das stärkt den lokalen Einzelhandel und gibt den Kundinnen und Kunden mehr Möglichkeiten“, erklärt Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion. Die Freien Demokraten haben jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf (Drs. 21/3118) in den Landtag eingebracht und heute bei einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Gesetzentwurf soll in der bevorstehenden Plenarrunde in erster Lesung beraten werden und könnte nach Beschlussfassung im kommenden Jahr greifen.
„Der lokale Einzelhandel macht die Innenstädte attraktiv. Allerdings bereitet uns die wirtschaftliche Situation vor allem der inhabergeführten Geschäfte Sorgen. Wir wollen sie im Wettbewerb mit dem Onlinehandel stärken – Amazon und Co. machen schließlich sonntags auch keine Pause“, erläutert Naas. Daher soll nach dem Vorschlag der Freien Demokraten die Ladenöffnung am ersten, zweiten oder dritten Adventssonntag möglich sein. „Aufgrund der strengen Vorgaben der Verfassung ist es für die Öffnung erforderlich, dass es an jenem Sonntag einen örtlichen Anlass gibt. Daran orientiert sich der Vorschlag. Ein solcher Anlass kann zum Beispiel der lokale Weihnachtsmarkt sein. An diesen Sonntagen soll es möglich sein, dass die Läden bis zu sechs Stunden öffnen dürfen, wobei der örtliche Hauptgottesdienst nicht tangiert werden darf und die Geschäfte spätestens um 20 Uhr schließen müssen. Mit Rücksicht auf die Kirchen und die besondere Bedeutung des Sonntagsschutzes sind wir bei unserem Entwurf sehr behutsam vorgegangen.“
Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag halten die strengen Vorgaben zur Sonntagsöffnung nicht mehr für zeitgemäß und kämpfen seit langem für eine Modernisierung des Ladenöffnungsgesetzes. „Die Regelungen entsprechen in keiner Weise der Lebenswirklichkeit der Menschen. Sie kaufen sonntags auch online, an der Tankstelle oder am Bahnhofskiosk ein – auch im Advent“, gibt Naas zu bedenken. Zuletzt hatten sich die Freien Demokraten erfolgreich dafür eingesetzt, dass automatisierte Lebensmittelmärkte ohne Personal sonn- und feiertags öffnen dürfen.
Jochen Ruths, der Präsident des Handelsverbands Hessen, ergänzt: „Im Hessischen Ladenöffnungsgesetz sind vier verkaufsoffene Sonntage verankert. Für den hessischen Handel haben diese einen hohen Stellenwert, denn sie ermöglichen über das Alltagsgeschehen hinaus, Innenstadtbesucherinnen und -besucher für die Standorte und Angebote zu begeistern. Insbesondere in der Weihnachtszeit wünschen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher stimmungsvolle Momente und Erlebnisse. Die Adventssonntage bieten dabei einen geeigneten Anlass, um Menschen in die Ortskerne zu locken. Es gibt in Hessen jedoch besonders hohe Umsetzungshürden, sodass faktisch kaum verkaufsoffene Sonntage beantragt werden – infolge der überzogenen Anforderungen ist eine Nutzung des Instruments de facto kaum noch möglich. Der hessische Handel braucht die vier verkaufsoffenen Sonntage, die bereits jetzt schon gesetzlich verankert sind – und zwar rechtssicher und praktikabel. Jetzt zusätzlich dem Handel die Möglichkeit zu geben, auch an einem der vier Adventssonntage die Geschäfte zu öffnen, wäre, nach der dankenswerterweise bereits erfolgten Erlaubnis des Offenhaltens von kleinen ,unbemannten‘ Lebensmittelläden, ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt.“

