NAAS: Probleme mit Rückmeldeportal zur Corona-Soforthilfe sind nicht gelöst

29.09.2025
  • Versprochene Verbesserungen kommen nur im Schneckentempo
  • Wie hoch sind die Kosten für das Verfahren?
  • Freie Demokraten machen Druck auf Landesregierung

„In den Sommerferien hat die Landesregierung Unternehmer mit handwerklich schlecht vorbereiteten Rückforderungen der Corona-Soforthilfe kalt erwischt – kurz vor Beginn der Herbstferien sind die Probleme noch immer nicht gelöst“, kritisiert Stefan Naas, Fraktionssitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag. Er nimmt Bezug auf das Rückforderungsverfahren, bei dem sich hessische Betriebe einem unausgereiften Portal herumschlagen müssen. „Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat Nachbesserungen versprochen. Doch die Rückmeldungen aus der hessischen Wirtschaft zeigen, dass mitnichten alle Kritikpunkte der Unternehmer ausgeräumt wurden. So werden zum Beispiel privat eingesetzte Vermögen als betriebliche Mittel betrachtet. Das kann nicht sein“, betont Naas und ergänzt: „In diesem Schneckentempo kann es mit den Verbesserungen nicht weitergehen.“

Die Freien Demokraten machen daher Druck und haben dem zuständigen Minister erneut einen Fragenkatalog in Form eines Dringlichen Berichtsantrags (Drs. 21/2773) vorgelegt. „Wir wollen auch wissen, wie viele Mitarbeiter der Landesverwaltung und externe Dienstleister mit dem Rückmelde- und Rückforderungsverfahren der Corona-Soforthilfen beschäftigt sind und wie hoch die Kosten sind. Es liegt nah, dass die Kosten aufgrund der schleppenden Fehlerbehebung und mit zunehmender Dauer des Verfahrens steigen. Wenn diese am Ende die Höhe der Rückzahlungen übersteigen, hätte der Staat nichts gewonnen, dafür aber mächtig Ärger verursacht“, erklärt Naas.

Der Dringliche Berichtsantrag wird am morgigen Dienstag, 30. September, in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags beantwortet. Die Sitzung beginnt nach Ende der Plenarsitzung, gegen 19.30 Uhr, im Raum 501A des Landtags. Die Freien Demokraten werden für den Dringlichen Berichtsantrag Öffentlichkeit beantragen.