NAAS: Unternehmer müssen Mansooris Versäumnisse bei Corona-Rückforderungen ausbaden

- Freie Demokraten erneuern Forderung nach Stopp
- Versprochene Erleichterungen sind noch nicht umgesetzt
- Umgang mit Betrieben bleibt mittelstandsfeindlich
Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, hat seine Forderung an Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori erneuert, die Rückforderungen von Überkompensationen der Corona-Soforthilfe an Unternehmen vorläufig zu stoppen. „Diesem Schritt verweigert sich der Minister bislang. Er hat die Überprüfung der Corona-Soforthilfen für Hessen erst zu spät und mit einem schlecht aufgesetzten Verfahren in die Wege geleitet sowie mit der Aufforderung zur Rückmeldung binnen zwei Wochen in der Ferienzeit für Chaos gesorgt. Dazu kommt, dass Nutzer über technische Schwierigkeiten mit dem bereitgestellten Tool klagen. Doch Minister Mansoori muss offenbar zum Jagen getragen werden. Nachdem er unter Druck angekündigt hatte, Erleichterungen für die Unternehmer zu prüfen, ist noch nichts passiert“, kritisiert Naas. „Deswegen braucht es den vorläufigen Stopp der Rückforderungen, bis die technischen Probleme gelöst und die wesentlichen rechtlichen Fragen geklärt sind. Alles andere ist ungerecht und verschärft die Probleme.“ Naas nimmt Bezug auf die Antworten des Wirtschaftsministers auf einen Dringlichen Berichtsantrag der Freien Demokraten, der jetzt in einer Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Landtags beantwortet wurde.
Die Überprüfung der 2020 gezahlten Corona-Soforthilfen war vom Bundesrechnungshof erwirkt worden; der Bund hat die Aufgabe an die Länder übertragen. „Während andere Bundesländer schon fertig sind, hat Hessen lange geschlafen. Jetzt drängt die Zeit, weil das Verfahren bis Jahresende abgeschlossen sein muss. Die betroffenen Unternehmer und Gastronomen müssen die Versäumnisse des Wirtschaftsministers ausbaden“, erläutert Naas. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die Landesregierung die Möglichkeit hatte, ein Widerspruchsverfahren zu nutzen, das wiederum Unternehmen ermöglicht, der berechneten Rückzahlung auf sehr einfachem Weg zu widersprechen. „Weil Hessen darauf verzichtet hat, bleibt Unternehmern nur der Klageweg, wenn sie die Berechnung für falsch halten. Das schafft Bürokratie und strapaziert die Kapazitäten der Justiz“, kritisiert Naas. „Der Umgang des Wirtschaftsministers mit den betroffenen Betrieben bleibt katastrophal und mittelstandsfeindlich.“