Position behaupten – Gemeinsam und allein
Selten sind die Debatten im Hessischen Landtag von großer Einigkeit geprägt. Zu groß sind im Regelfall die Differenzen zwischen Regierung und Opposition. Doch in dieser Plenarwoche war das nicht immer so. Als Oppositionsfraktion ist es den Freien Demokraten gelungen, die Mehrheit des Landtags für einen liberalen Gesetzentwurf zu gewinnen. Und auch bei der Reform der Hessischen Verfassung, deren Verabschiedung in dieser Woche auf Tagesordnung stand, haben sie sich mit zahlreichen Vorschlägen durchsetzen können. Doch das war es auch schon mit den gemeinsamen Positionen. Insbesondere in der Flüchtlings- und der Bildungspolitik geht die schwarz-grüne Landesregierung ihren eigenen Weg.
Schwarz-Grün lässt konsequentes Handeln in Flüchtlingspolitik vermissen
Seit Wochen beschäftigt der Skandal um Unregelmäßigkeiten bei der Asylvergabe durch die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Bremen ganz Deutschland. Täglich kommen neue Details ans Licht. Auch die hessische Außenstelle in Neustadt bei Marburg soll nun überprüft werden, weil hier die Schutzquote überdurchschnittlich hoch ist. Um grundsätzlich schnellere Entscheidungen über Asylverfahren durchführen zu können, ist Bundesinnenminister Horst Seehofer derzeit auf der Suche nach Standorten für sogenannte Ankerzentren. Und obwohl Ministerpräsident Bouffier diese mit ihm zusammen aus der Taufe gehoben hat, will Hessen keinen Standort zur Verfügung stellen. In Hessen bestehe kein Handlungsbedarf, verlautbarte Bouffier.
Das sieht die FDP-Fraktion anders und forderte im Rahmen einer Aktuellen Stunde von der schwarz-grünen Landesregierung ein konsequenteres Vorgehen – insbesondere bei den Rückführungen. „Unser Ziel ist die schnelle Entscheidung über das Bleiberecht derjenigen Menschen, die zu uns kommen. Die, die bleiben dürfen, sollen möglichst schnell integriert werden. Die, die kein Bleiberecht haben, müssen möglichst schnell zurückgeführt werden. Es ist sinnvoll, dass die Menschen, die zu uns kommen, möglichst für die gesamte Dauer des Verfahrens zusammen untergebracht werden“, so Greilich. Der Innenpolitiker verwies auf 3891 Menschen, die sich ohne Duldung in Hessen aufhielten. Bei den Abschiebungen liege Hessen im bundesweiten Vergleich auf Platz sieben und fiele weiter zurück. „Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dass er sich nicht länger von seinem Koalitionspartner ausbremsen lässt, sondern endlich seine Aufgaben erfüllt“, forderte Greilich abschließend.
Freie Demokraten danken Hessens Erzieherinnen und Erziehern
Vorvergangene Woche waren unter anderem René Rock, Wiebke Knell und Wolfgang Greilich in zahlreichen Kitas in Hessen unterwegs, um den Erzieherinnen und Erziehern zu danken. „Sie leisten eine unverzichtbare und bedeutungsvolle Arbeit, die den Kleinsten unserer Gesellschaft, deren Familien und letztendlich der Gesamtgesellschaft zugutekommt“, hob Rock in der von den Freien Demokraten anlässlich des Tags der Kinderbetreuung beantragten Debatte hervor. Der besondere Dank solle sich nicht nur an einem Tag im Jahr festmachen, sondern sich fortwährend in gesellschaftlicher Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit widerspiegeln. Die Freien Demokraten forderten deshalb zum wiederholten Male, die Leitung in hessischen Kindertagesstätten freizustellen, die mittelbare pädagogische Arbeit anzuerkennen sowie sukzessive die Fachkraft-Kind-Relation (Betreuungsschlüssel) zu verändern. Um mehr qualifiziertes und engagiertes Personal zu gewinnen solle sich die Landesregierung außerdem mit der Fachkräftegewinnung und -sicherung für den Bereich der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung auseinandersetzen und in Abstimmung mit allen beteiligten Einrichtungen, Trägern, Ausbildungsanbietern, Hochschulen und gesellschaftlichen Verbänden Maßnahmen auf den Weg bringen, die diese Zukunftsaufgaben angehen. Die Wiedereinberufung des Runden Tisches Kinderbetreuung könne dieser Herausforderung Vorschub leisten.
- Antrag der Fraktion der FDP betreffend Erzieherinnen und Erzieher verdienen jederzeit Wertschätzung und Anerkennung – Drucksache 19/6431
- Link zur Pressemitteilung
Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen auf FDP-Initiative abgeschafft
Seit einigen Jahren tobt in vielen hessischen Kommunen ein Streit um die Erhebung von Straßenbeiträgen. Dabei sind die Gründe für die Probleme vor Ort durchaus unterschiedlich: So gibt es Kommunen, in denen bestehende Satzungen Anwohner mit unverhältnismäßig hohen Kosten belasten, wie etwa Wetzlar oder Linden. Und es gibt solche Kommunen, wie Schlitz, Mörfelden-Walldorf, Limburg, Rüsselsheim, Karben oder Bad Vilbel, die faktisch dazu gezwungen werden, Straßenbeitragssatzungen einzuführen, sobald die Kommune defizitär wird.
Um diesen Problemen entgegenzutreten, hatte die FDP-Fraktion dem Hessischen Landtag im Januar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Entscheidung, ob und wie eine Kommune Straßenbeiträge erhebt, in die Verantwortung der Gemeindevertreter zurückgibt. „Es kann nicht sein, dass Anwohner je nach Kassenlage der Kommune für eine Straße zahlen müssen oder nicht. Wir wollen den Straßenbeitragszwang in Hessen abschaffen und es den Kommunen selbst überlassen, ob sie Straßenbeiträge von ihren Bürgern erheben oder andere Finanzierungsformen wählen“, erklärte Dr. h. c. Jörg-Uwe Hahn damals den Vorschlag seiner Fraktion. Nur wenige Wochen später signalisierten die Regierungsfraktionen, dass sie diesen Vorschlag mit einzelnen Änderungen unterstützen möchten. Schließlich einigten sich die Freien Demokraten mit CDU und Grüne auf ein 5-Punkte-Maßnahmenpaket:
- Aus „soll“ wird „kann“! Die Kommunen entscheiden selbst darüber, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen.
- Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung ihrer Straßensanierung. Es gibt künftig keinen Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.
- Für Anwohner besteht die Möglichkeit von erheblichen Verbesserungen und Entlastungen. Die Möglichkeit für Ratenzahlungen wird erheblich verbessert. Anstatt Ratenzahlungen über maximal fünf Jahre, sind nun Ratenzahlungen bis zu 20 Jahre bei deutlich niedrigeren Zinsen möglich.
- Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, werden unterstützt. Mit einem einmaligen pauschalisierten Kostenausgleich in Höhe von 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet beteiligt sich das Land an dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand.
- Die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen wird vereinfacht. Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung wird gestrichen, um beispielsweise zu ermöglichen, dass ganze Ortsteile zu einem Berechnungsgebiet zusammengefasst werden.
Alle Punkte sind in dem in Details geänderten Gesetzentwurf, der in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und schließlich vom Landtag verabschiedet wurde, geregelt. Die Freien Demokraten haben damit ihre Ziele durchsetzen können. „Uns war wichtig, dass wir den Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen, der vielerorts für großen Ärger gesorgt hat, abschaffen und mehr Flexibilität bei Höhe und Art der Zahlung erreichen“, so Hahn. Der kommunalpolitische Sprecher rechnet damit, dass viele Kommunen die Straßenbeiträge nun komplett abschaffen werden. Entsprechende Anträge sind ihm bereits aus einigen Kommunalparlamenten bekannt.
- Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucksache 19/5839
- Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Aufhebung des Erhebungszwangs von Straßenbeiträgen und für mehr kommunale Selbstverwaltung – Drucksache 19/6375
Landtag verabschiedet Verfassungsreform
Mehr als zwei Jahre hat eine vom Landtag eingesetzte Enquetekommission daran gearbeitet, die Verfassung des Landes Hessen zu reformieren. In dieser Plenarwoche haben die Abgeordneten des Landtags schließlich 15 gemeinsame Reformvorschläge von FDP, CDU, SPD und Grünen beraten und verabschiedet. „Unser Ziel war immer eine umfassende Reform, die die Hessische Verfassung von ihren nicht mehr zeitgemäßen Vorschriften befreit, die Grundlage für eine moderne Staatsstruktur schafft und den Menschen in Hessen mehr Bürgerrechte zuerkennt. Dieses Ziel haben wir erreicht“, stellte Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn in der von großer Einigkeit geprägten Debatte zufrieden fest. Die Vorschläge seien geeignet, um die Hessische Verfassung in das digitale Zeitalter zu führen. Seine Fraktion hatte zahlreiche Reformvorschläge vorgelegt. Unter anderem soll auf Initiative der Freien Demokraten ein Digitalisierungsgrundrecht und ein Staatsziel Infrastruktur in die Verfassung verankert werden. Darüber hinaus sollen die Todesstrafe gestrichen und das passive Wahlrecht auf Landesebene auf 18 Jahre gesenkt werden. „Wir haben heute die umfangreichste Verfassungsreform in der Geschichte Hessens auf den Weg gebracht. Jetzt müssen die Bürgerinnen und Bürger in Hessen ihre Zustimmung geben“, sagte Hahn abschließend. Dafür werden die Freien Demokraten bis zur Volksabstimmung am 28. Oktober kräftig die Werbetrommel rühren.
- Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Artikel 101 der Verfassung des Landes Hessen (Amtszeitbegrenzung des Ministerpräsidenten) – Drucksache 19/5729
- Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 77a Stärkung der parlamentarischen Opposition) – Drucksache 19/5732