Zweite Lesung Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

16.11.2010

Dr. Frank Blechschmidt: „Neues Dienstrecht in Hessen: Gleichstellung mit Rentenrecht im Bund, Flexibilisierung der Altersgrenzen und eine bessere Berücksichtigung besonderer Belastungen“

„Mit dem 1. Dienstrechtsmodernisierungsgesetz stellen wir vor allem die hessischen Landesbeamten mit dem bereits geänderten Bundesrecht gleich. Das bedeutet eine stufenweise Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67. Gleichzeitig flexibilisieren wir die Altersgrenzen, erweitern die Hinzuverdienstmöglichkeiten und berücksichtigen vor allem Beamte mit besonderen Belastungen besser“, erklärte Dr. Frank Blechschmidt, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Dr. Blechschmidt:

„Dass wir alle länger arbeiten müssen, ergibt sich aus der Situation des demographischen Wandels. Die veränderten Altersstrukturen können wir nicht mehr länger in Frage stellen, sondern müssen darauf reagieren. Die Gleichstellung der hessischen Landesbeamten mit Bundesbeamten und angestellten Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft ist daher sachgerecht und entspricht auch der Lebenswirklichkeit.

Dabei halten wir starre Altersgrenzen nicht für zwingend, sondern wollen den Bürgern die freie Wahl lassen: Wer freiwillig entsprechende Abschläge in Kauf nimmt, soll auch die Möglichkeit dazu haben und bereits früher in Ruhestand gehen können. Gleichzeitig haben wir die Hinzuverdienstgrenzen angehoben. Auch dadurch bekommen die Bürger mehr individuellen Gestaltungsspielraum.

Aufgrund der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung haben wir unseren Gesetzentwurf noch mal nachgebessert und sind insbesondere den Gewerkschaften ein gutes Stück entgegengekommen. Vor allem die besonderen Belastungen für Beamtinnen und Beamte im Schicht- und Wechseldienst werden jetzt besser berücksichtigt. Die starre Grenze von mindestens zwanzig Dienstjahren trug den besonderen Anforderungen bei Einsätzen im Außendienst mit regelmäßig wechselnder Arbeitszeit und regelmäßig wechselndem Arbeitsort nicht ausreichend Rechnung.

Denn bei aller Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, muss für uns im Mittelpunkt stehen, den Beamtinnen und Beamten, die sich tatkräftig und unermüdlich für unseren Rechtsstaat einsetzen, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und ihre Leistung angemessen zu honorieren.“