Zeugenaussage Ritter UNA 18/2
„Der Zeuge Ritter hinterließ einen höchst ungünstigen Eindruck. Er antwortete insgesamt ausweichend und wollte mehr diskutieren als antworten. Er wich allen Fragen aus, die die weiteren Umstände des Verfahrens betrafen. Diese waren ihm sichtlich unangenehm. Dies gilt insbesondere für folgende Tatsache, nämlich dass Herr Ritter nach dem Auswahlgespräch des ersten Auswahlverfahrens nur der Drittplazierte von den insgesamt drei Bewerbern war. Das haben übereinstimmend die Aussagen der am letzten Freitag gehörten und am Auswahlverfahren beteiligten Beamtinnen und Beamten ergeben“, so Wolfgang Greilich, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/2.
Weiter sagte Greilich:
„Lässt man diesen ungünstigen Eindruck beiseite und legt die Aussage des Zeugen als zutreffend zu Grunde, so bleibt, wenn man den Vortrag von Staatssekretär Rhein vor dem Innenausschuss noch im Ohr hat, die Vermutung: Hier haben zwei Menschen aneinander vorbei geredet. Auf der einen Seite meint Herr Ritter, er habe keinen Zweifel daran gelassen, dass er seine Bewerbung aufrechterhält. Auf der anderen Seite hatte der Staatssekretär wohl den Eindruck, dies sei nicht der Fall und Herr Ritter sei damit einverstanden, dass man für ihn gemeinsam eine andere Verwendung sucht. Dies werden wir in der Vernehmung von Staatssekretär Rhein zu klären haben.
In der Sache steht nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme jedoch schon fest: Innenminister Bouffier nahm die Ausschreibung der Stelle sofort nach Bekanntwerden des Interesses von Herrn Ritter, an einem Auswahlverfahren beteiligt zu werden, vor. Außerdem kann niemand mehr ernsthaft bestreiten, dass das erste Auswahlverfahren entsprechend der Entscheidung des VGH beendet wurde. Herr Langecker wurde dann nach dem zweiten Auswahlverfahren – das zulässigerweise ohne Ausschreibung erfolgte – ernannt. Insgesamt aber ist eindeutig, dass Herr Langecker als der Bessere ausgewählt und dann richtigerweise auch ernannt wurde.“