Wohnungsaufsichtsgesetz

27.06.2017
  • Nur mehr Angebot kann Wohnraummangel beheben, jedoch kein „Zweckentfremdungsgesetz“
  • Gesetz ist unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentum
  • Verhinderung von Share-Economy zeigt Konzeptlosigkeit gegenüber Digitalisierung

Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Wohnungsaufsichtsgesetzes im Hessischen Landtag erklärte Jürgen LENDERS, wohnungsbaupolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Das Verbot von Ferienwohnungen ist nicht geeignet, um dem Wohnungsmangel im Rhein-Main-Gebiet effektiv entgegenzuwirken. Es ist vielmehr eine reine Beruhigungspille ohne Wirkung auf den Wohnungsmarkt, da die Anzahl der Fälle nicht im Verhältnis zum Wohnungsmangel steht. Für diejenigen, die es betrifft, ist es jedoch eine empfindliche Einschränkung ihres Eigentumsrechts.

Die spannendste Frage ist aber, warum nun ausgerechnet die CDU ein „Zweckentfremdungsgesetz“, das sonst immer die Linken im Landtag gefordert haben, als Antragsteller auf den Weg bringt. Mit Instrumenten aus vergangenen Zeiten wird man jedenfalls das Problem nicht lösen, sondern nur, indem man die Investitionsbremsen im Wohnungsbau konsequent angeht und damit mehr Bautätigkeit ermöglicht. Aus diesem Grund sind wir gegen das Gesetz.“

Lenders weiter:

„Dass CDU und Grüne auch die Digitalisierung und die damit einhergehende Stärkung der Share-Economy nicht verstehen, zeigt der Umgang mit Homesharing. In einer mobilen Gesellschaft, bei der auch Zwischenvermietungen der eigenen Wohnung in Zeiten der beruflichen oder privaten Abwesenheit sowie die Untervermietung von Gästezimmern über Onlineplattformen immer beliebter wird, nimmt die Koalition in Kauf, dass Kommunen dies per Satzung verhindern. Angebote wie Homesharing locken Reisende in die Städte und bieten eine günstige Reisemöglichkeit, die gerade junge Menschen und Studenten gerne nutzen. Statt dieses Placebo-Gesetzes brauchen wir endlich eine Entbürokratisierung, weniger Bauvorschriften oder eine steuerliche Förderung des Wohnungsbaus, um Investitionen anzukurbeln.“