Wohnraumfördergesetz

12.12.2012

LENDERS: Förderung von Wohneigentum ist wichtige Schwerpunktsetzung für ländlichen Raum und gegen Altersarmut. Die Förderung von Wohneigentum ist ein wichtiger Beitrag gegen Altersarmut.

„Wer hingegen wie die Opposition nur darauf setzt, Mietpreise durch Subventionierung zu senken, der hat kein nachhaltiges Konzept, sondern verspielt die begrenzten Mittel des Landes für ineffizientes Klein-Klein“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Zu Recht legt die Landesregierung deshalb den Schwerpunkt der Förderung auf Wohneigentum. Dies ist gerade in der Eurokrise geboten. Denn diese verursacht niedrige Zinsen für Sparer und schmälert damit die Altersvorsorge erheblich. Denn wer kein Wohneigentum erwerben kann, ist eher anfällig für Altersarmut. Die Erlangung von Wohneigentum für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und wird daher von uns gefördert. Der Vertreter des Landkreistages hat es in der Anhörung ganz deutlich gemacht. Gerade für den ländlichen Raum ist die Schaffung von Wohneigentum enorm wichtig. CDU und FDP wollen, dass auch der ländliche Raum entsprechend seiner Bedürfnisse Berücksichtigung findet. Die Opposition will ausschließlich den Ballungsraum fördern, das ist der entscheidende Unterschied zwischen dieser bürgerlichen Koalition und der linken Minderheit im Landtag.

Als Liberale wollen wir mit einem modernen Wohnraumförderungsgesetz zielgerichteter und effektiver den betroffenen Menschen individuell helfen. Und vor allen Dingen die Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigen und nicht Schlachten des vergangenen Jahrhunderts kämpfen. Dabei gilt es auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und sozialräumliche Veränderungen in städtischen Quartieren flexibel zu reagieren. Dazu taugen starre Programme mit jahrzehntelangen Bindungsfristen nicht. Um schneller wieder Geld für neue Projekte bereitstellen zu können, wird deshalb die Bindungsfrist für früher zurückgezahlte Kredite auf fünf Jahre gesenkt. Damit dies für die Kommunen planbar bleibt, haben wir in unserem Änderungsantrag eine Übergangsfrist vorgesehen.

Deshalb setzt das neue hessische Wohnraumfördergesetz Schwerpunkte in den Bereichen demografische Entwicklung, Verhinderung sozialer Brennpunkte, Integration und energetische Sanierung. Darüber hinaus wird das neue Gesetz verhindern, dass ein öffentlich gefördertes Überangebot an Wohnraum den normalen Wohnungsmarkt kaputt macht. Sozialer Wohnungsbau darf nicht Gettoisierung befördern, sondern muss sich in das Gesamtkonzept der Stadtentwicklung einfügen. Hessen gibt dafür jährlich mehr als 60 Mio. Euro aus.“