Wohnraumfördergesetz

04.10.2012

LENDERS: Die Grünen sind noch nicht im Jahr 2012 angekommen. „Grüne Vorstellungen von Wohnraumförderung sind ideologische Salbe, die den Herausforderungen von heute nicht gerecht werden“, so der wirtschafts- politische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Zu Recht legt die Landesregierung den Schwerpunkt der Förderung auf Wohneigentum. Dies ist gerade in der Eurokrise geboten, die niedrige Zinsen für alle Sparer bedeutet und damit die Altersvorsorge erheblich schmälert. Denn wer heute Wohneigentum nicht erwerben kann, ist eher anfällig im Alter arm zu sein. Die Erlangung von Wohneigentum für Familien mit Kindern und Geringverdiener ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Altersvorsorge und wird daher von uns gefördert. Wer ideologisch nur darauf setzt, Mietpreise durch Subventionierung zu senken, wie die Grünen das vorschlagen, der hat kein nachhaltiges Konzept, sondern verspielt die Mittel des Landes für ineffizientes Klein-Klein.

Auch die Forderung nach Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe zeigt, dass die Grünen keine neuen Ideen haben, sondern neuen Wein in alten Schläuchen verkaufen. Die Fehlbelegungsabgabe hilft im Jahr 2012 nicht mehr weiter. Auch die SPD-Fraktion im Frankfurter Römer hat die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe als einen längst fälligen Schritt zur ‚Stabilisierung der Verhältnisse in den großen Siedlungen des sozialen Wohnungsbaues‘ begrüßt. Lediglich in Wiesbaden und Frankfurt gab es überhaupt noch Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe, die die Ausgaben der Erhebung überschritten. Das liegt daran, dass Besserverdiener nicht in einer Sozialwohnung wohnen bleiben. Stattdessen werden Familien und Alleinerziehende, die gerade so über die Gehaltsgrenze herausgewachsen sind, abgezockt. Das ist auch der Grund, warum alle 16 Bundesländer die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft haben. Nur die hessischen Grünen sind noch nicht im Jahr 2012 angekommen.

Als Liberale wollen wir mit einem modernen Wohnraumförderungsgesetz zielgerichteter und effektiver den betroffenen Menschen individuell helfen. Und vor allen Dingen die Herausforderungen der kommenden Jahre bewältigen und nicht Schlachten des vergangenen Jahrhunderts kämpfen. Dabei gilt es auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und sozialräumliche Veränderungen in städtischen Quartieren flexibel zu reagieren. Dazu taugen starre Programme mit jahrzehntelangen Bindungsfristen nicht.

Deshalb setzt das neue hessische Wohnraumfördergesetz Schwerpunkte in den Bereichen demografische Entwicklung, Verhinderung sozialer Brennpunkte, Integration und energetische Sanierung. Darüber hinaus wird das neue Gesetz verhindern, dass ein öffentlich gefördertes Überangebot an Wohnraum den normalen Wohnungsmarkt kaputt macht. Sozialer Wohnungsbau darf nicht Gettoisierung befördern, sondern muss sich in das Gesamtkonzept der Stadtentwicklung einfügen. Hessen gibt dafür jährlich mehr als 60 Mio. Euro aus.“