Wirtschaftliche Betätigung von Kommunen

08.12.2011

DR. BLECHSCHMIDT: Anzuhörende bestätigen: „Vertretbarer Kompromiss“

„Die Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags betreffend der Änderung des Paragrafen 121 HGO hat gezeigt, dass die von den Regierungsfraktionen beabsichtigte Öffnung einen ausgewogenen Ausgleich im Interesse der Ergebnisse des Energiegipfels darstellt.“

Weiter sagte Blechschmidt:

„Zwar waren erwartungsgemäß auch kritische Stimmen zu vernehmen. Diese scheinen im Einzelnen jedoch von Befürchtungen getragen zu sein, die weder der Absicht der gesetzlichen Regelung, noch der bereits in Hessen gelebten Realität bei der Umsetzung der Energiewende entsprechen. Wie anhand von zahlreichen Beispielen belegbar – von Nordhessen bis in den Süden des Landes – beteiligen sich Kommunen und Bürger gemeinsam an Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Dass die wirtschaftliche Beteiligung in der beabsichtigten Regelung nicht in allen gewünschten Formen und Spielarten ermöglicht wird, entspricht der Prämisse, dass privates Engagement vor staatlicher Tätigkeit Vorrang besitzt, auch wenn dies in der kommunalen Familie nicht überall gleichermaßen Zustimmung finden mag.

Die Zustimmung, insbesondere des Handwerks und der hessischen Unternehmerverbände sowie das Eingeständnis von Teilen der kommunalen Spitzenverbände, dass es sich bei der Änderung durchaus um eine Erleichterung handelt, zeigen letztlich, dass „es sich in der Gesamtschau um einen vertretbaren Kompromiss“ (Zitat Bernhard Mundschenk vom Hessischen Handwerkstag) handelt“, so Blechschmidt.