Windpark Taunuskamm

05.09.2016
  • Windpark Taunuskamm nicht genehmigungsfähig
  • Hinterzimmer-Gespräche gehören nicht in transparentes Verfahren
  • Regierungspräsidentin darf sich Druck des Investors nicht beugen

Im Zusammenhang mit Hinterzimmer-Gesprächen zwischen Regierungs-präsidentin Brigitte Lindscheid und dem Windkraftinvestor Taunuswind erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag: „Nachdem sich der Geschäftsführer von Taunuswind mit einem Brandbrief an Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir gewandt hatte, um die Genehmigung des Windparks Taunuskamm gegen den versammelten Widerstand der Fachbehörden durchzudrücken, gibt es nun ein Hinterzimmer-Gespräch zwischen Regierungspräsidentin und Investor. Ich frage mich, welchen Zweck ein solches Gespräch haben soll, wenn alle behördlichen Stellungnahmen die Ablehnung des Genehmigungsantrages verlangen. In dem aufwendigen öffentlichen Beteiligungsverfahren mit umfassenden Stellungnahmen aller Beteiligten zum Naturschutz, zum Denkmalschutz und zu Fragen der Trinkwassersicherheit wurde deutlich, dass der Windpark Taunuskamm nicht genehmigungsfähig ist. Wenn sich jetzt kurz vor Ende des Verfahrens die Behörden-Chefin, eventuell auf Verlangen des Ministers, zu Hinterzimmer-Gesprächen mit dem Investor trifft, ist das kein gutes Zeichen.“

Rock weiter:

„Die Regierungspräsidentin ist verpflichtet, Recht und Gesetz zu wahren. Wenn nun auf Druck des Investors Nebenabsprachen erfolgen, würde das massive Zweifel am rechtsstaatlichen Charakter des gesamten Verfahrens aufkommen lassen. Ich hoffe deshalb, dass sich Frau Lindscheid nicht dem Druck beugt und ihrem Amt gerecht wird. Dann wird der Windpark Taunuskamm endlich zu den Akten gelegt.“