Windkraft

06.11.2014

ROCK: Rückbau der hessischen Windkraftanlagen ist finanziell nicht abgesichert – FDP fordert Landes-Sicherungsfonds für Windräder

„Angesichts der fehlenden Bürgschaften für den Rückbau von Windkraftanlagen können auf die hessischen Steuerzahler Kosten in Millionenhöhe zukommen: Zwar streben Union und Grüne eine faktische Verfünffachung der Windkraftanlagen (ca. 4.000 Anlagen) in unserem Land an, jedoch kümmert man sich keineswegs um verbindliche Vorgaben, wie ein Rückbau genau vonstattengehen sollte. Das ist das genaue Gegenteil einer nachhaltigen Politik! Die FDP-Fraktion hält es für dringend notwendig, die Betreiber von Windkraftanlagen in Pflicht zu nehmen und nun einen Landes-Sicherungsfonds einzurichten, um entsprechende finanziellen Risiken abzusichern“, erklärte der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK.

Wie aus einer Kleinen Anfrage der FDP Fraktion an die Hessische Landesregierung hervorgeht, fehlen aktuell klare verbindliche Vorgaben für den Rückbau von Windkraftanlagen, so Rock weiter: „Als einziges Instrument zur Sicherstellung eines Rückbaus nennt die Landesregierung die Hinterlegung von Bürgschaften oder Sicherheitsleistungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen durch den Betreiber, der grundsätzlich zum Rückbau verpflichtet ist. Tatsache ist allerdings, dass laut Landesregierung nur für 204 der aktuell in Betrieb befindlichen 732 Windräder in Hessen überhaupt Bürgschaften vorliegen. Für 528 Windräder, also 72 Prozent der Windräder, gibt es hingegen keine Sicherheiten oder es ist den Landesbehörden schlicht unbekannt, ob Bürgschaften für die Sicherstellung des Rückbaus vorliegen. Im Klartext bedeutet dies, dass wahrscheinlich die Steuerzahler für den Rückbau der Windräder aufkommen müssen, wenn der Betreiber einer Windkraftanlage in Insolvenz geht, weil die erhofften Windprognosen in der Realität nicht zutreffen oder nach dem Auslaufen der Subventionen für einen Standort das Geschäftsmodell entfällt. Es gibt nach Auskunft der Regierung keine Pflicht für die Betreiber während des Betriebes selbst entsprechende Rücklagen für den Rückbau aufzubauen.“

Weiter erklärte Rock:

„Selbst für die wenigen Windräder, für die Bürgschaften für einen solchen Fall vorliegen, sind diese teilweise lächerlich gering: So schwanken die Bürgschaften zwischen 5.000 und fast 500.000 Euro je Windrad, was zeigt, wie willkürlich und konzeptlos das Thema behandelt wird. Wer die Kosten für den Rückbau der Stahltürme in den Wäldern am Ende wirklich trägt, ist genauso unklar wie die Frage, was eigentlich unter einem vollständigen Rückbau zu verstehen ist. Die FDP-Fraktion fordert daher, dass eine realistische, einzelfallbezogene Sicherung des Rückbaus geschaffen wird und darüber hinaus alle Betreiber in einen Landes-Sicherungsfonds einzahlen, um die weiteren Risiken des Rückbaus abzusichern. Wie hoch die tatsächlichen Kosten für den Rückbau und entsprechend zu leistende Bürgschaften sind, ist maßgeblich vom konkreten Standort und der Anlage abhängig. Fest steht jedoch, dass die Berechnungsformel der Landesregierung (Nabenhöhe mal 1.000 = x Euro) deutlich zu niedrig ansetzt.

Insgesamt halten wir es für dringend erforderlich, dass das Land im Rahmen der Genehmigung umfassende und konkrete Auflagen zum Rückbau der Windräder erstellt. Dies muss insbesondere Regelungen zur vollständigen Entfernung aller Reste der Windkraftanlagen sowie zum Rückbau und zur Renaturierung aller genutzten Flächen miteinschließen. Wir fordern von Union und Grünen, nun auch die Verantwortung für die immensen Eingriffe in die Landschaft zu übernehmen, die durch den ungezügelten Zubau von Windrädern verursacht werden wird.“

Hintergrund:

– Aktueller Bestand Windräder in Hessen: 732 Windräder mit 977,6 MW installierter
  Leistung
– für 528 Windräder (72%) liegen keine Sicherheitsleistungen vor oder sind unbekannt
          – bei 411 (56%) Windrädern keine Bürgschaften, bei 117 (16%) Windrädern              
             unbekannt (zusammen 528)
– für 204 (28%) Windräder liegen Sicherheitsleistungen/Bürgschaften vor
          – Bandbreite der Sicherheitsleistungen/Bürgschaften: zwischen 5.100 Euro und
            475.000 Euro
– bei 64 (von 204) Windrädern liegen die Bürgschaften unter 70.000 Euro
– Kostengutachten des TÜV Süd für Rückbau von Windkraftanlegen: bei moderner   
  3-MW-Anlage für Baustelleneinrichtung, Zuwege und Baunebentätigkeiten mehr als
  500.000 Euro
– 36 Windräder (5% des Bestandes) sind im Jahr 1994 oder früher in Betrieb gegangen (20
  Jahre oder älter)
– 418 Windräder (57%) sind im Jahr 2004 oder früher in Betrieb gegangen (10 Jahre oder
  älter)
          – EEG-Subventionen laufen nach 20 Jahren aus!

Download der Kleinen Anfrage Drucks. 19/762 als PDF-Datei.

Download der Anlage zur Kleinen Anfrage Drucks. 19/762 als PDF-Datei.