Welt-AIDS-Tag am 01.12.2011

30.11.2011

LENDERS: Schluss mit der Diskriminierung bei Blutspenden
„Allein aus der Orientierung Schlüsse zu ziehen und homo- sowie bisexuellen Männern das Spenden von Blut zu verbieten, stellt eine Diskriminierung dar und ist auch in Anbetracht der dauernden Blutknappheit nicht vertretbar.“

Weiter erklärte Lenders anlässlich des Welt-AIDS-Tages 2011:

„Derzeit gelten die Richtlinien der Bundesärztekammer, die homo- und bisexuelle Männer in eine Risikogruppe mit Drogenabhängigen, Prostituierten und Strafgefangenen stellen.
Das deutsche Transfusionsgesetz ist eindeutig diskriminierend, da homo- und bisexuelle Männer von vornherein von der Blutspende ausgeschlossen werden, ohne deren tatsächlichen Lebensumstände zu beachten. Schließlich wird allen homosexuellen Männern ein risikoreiches und promiskuitives Liebesleben unterstellt. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogruppe darf nicht länger sein, wen man liebt, sondern wie verantwortungsvoll man mit sich und seinem Körper umgeht.

Die Bundesärztekammer begründet den Ausschluss von homo- und bisexuellen Menschen mit dem höheren Infektionsrisiko dieser Gruppen mit durch Bluttransfusionen übertragbarer Krankheiten. Diese lassen sich zwar durch Tests nachweisen, allerdings erst eine gewisse Zeit nach der Infektion. Sachlich ist dies nicht gerechtfertigt, denn zum einen lassen sich manche Blutprodukte solange lagern, dass spätere Tests noch möglich wären, zum anderen ist das qualifizierte Kriterium bei der Blutspende das Sexualverhalten und nicht die sexuelle Orientierung. Der angebliche Schutz, der durch Abfragen der sexuellen Präferenz erreicht werden soll, wirkt bei nicht verantwortungsvoll handelnden Spendern ohnehin nicht, weil diese ihre sexuelle Identität im Fragebogen schlicht verleugnen können.

Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, die allgemeine Handlungsfreiheit von an sich geeigneten Spendern durch nicht geeignete und auch nicht erforderliche pauschale Ausschlüsse einzuschränken. Angesichts der dauernden Knappheit an Blutprodukten ist diese Regelung dringend zu überarbeiten, um den vollen gesellschaftlichen Nutzen aus den freiwilligen Spenden gewinnen zu können. In anderen europäischen Ländern wurden ähnliche Gesetze bereits geändert. Als Beispiel sei hier Italien genannt, wo bereits seit 2001 Homosexuelle zur Blutspende zugelassen werden. Dort stieg die Zahl der Blutspenden um fast 20 Prozent an, während die Zahl der Infizierten jedoch sank. Es ist wichtig, Menschen individuell zu beurteilen, um anderen das Leben retten zu können. Außerdem ist es ein Schritt gegen Diskriminierung und Stigmatisierung von Homosexuellen.“