Waldgesetz

15.07.2014

LENDERS: Kriterien zu Bannwald bleiben weiter unkonkret und stellen Eingriff in Eigentumsrechte dar – Bedenken von Waldbesitzern und Bauern werden völlig außen vor gelassen

„Nach nur einem Jahr passt Schwarz-Grün das Waldgesetz erneut an, um auf diese Weise durch die Hintertür eine Verhinderungspolitik für künftige Infrastruktur-Projekte zu betreiben. So werden die Bannwald-Regelungen– wenn das Gesetz so verabschiedet wird – künftig erheblich verschärft werden. Durch genau diese Verschärfung und schwammige Kriterien kann künftig nach Belieben Wald zu Bannwald erklärt werden. Folglich kann dieses Instrument nach dem aktuellen Gesetzesentwurf künftig durch die Landesregierung nach eigenem Ermessen angewendet werden. Und das ohne, dass es einer Bevollmächtigung durch die Erste Staatsgewalt, das Hessische Parlament, bedarf. Wir befürchten daher, dass über die Festlegung von Bannwald-Gebieten aktiv seitens der Grünen eine Politik der Verhinderung des Ausbaus der Infrastruktur betrieben wird. Die Unterstützung seitens der CDU zeigt, dass sie sich nicht für die Eigentumsrechte von Waldbesitzern interessieren. Zusätzliche derartige Belastung von Landwirten und Waldbesitzern lehnen wir ab und sprechen uns gegen diese verkappte Verhinderungspolitik von Schwarz-Grün aus“, so Jürgen LENDERS, umweltpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Lenders weiter:

„Die Aufhebung von Bannwald kann nur dann erfolgen, wenn „erhebliche überörtliche“ Interessen überwiegen. Genau diese Bestimmung schränkt die hessischen Kommunen in ihren Handlungsmöglichkeiten sehr stark ein. In der Realität kann dies dazu führen, dass wichtige regionale Infrastrukturprojekte, wie Verbesserungen im ÖPNV, an genau dieser Maßgabe scheitern.“