Waldgesetz

23.05.2013

STEPHAN/SÜRMANN: Hessen bekommt ein modernes Waldgesetz – Koalition nimmt wichtige Anregungen aus der Anhörung auf

„Das neue Hessische Waldgesetz gewährleistet einen gerechten Ausgleich aller Interessen und sorgt für eine vernünftige, nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Bereits vor der ersten Lesung sind die äußerst konstruktiven Gespräche mit allen Interessengruppen und Verbänden im Rahmen des Runden Tisches sinnvoll und umfassend in das Gesetz eingeflossen. Die vorbildliche Einbindung der Waldbesitzer, der Verbände und der Waldnutzer haben zu einem breit getragenen Konsens geführt, der die Eigentumsrechte ebenso schützt wie auch die berechtigten Nutzungsinteressen der Allgemeinheit als Freit- und Erholungsraum abbildet. Außerdem passt das neue Waldgesetz das Recht des Hessischen Waldes an die mannigfaltigen geänderten Anforderungen an, wie dem Erhalt der Biodiversität, der Klimaschutzfunktion und der Rolle des Waldes als unverzichtbarer Rohstofflieferant für die Wirtschaft sowie im Rahmen der Energiewende. Mit diesem Gesetz bringen wir die Funktionen des Waldes als Wirtschafts-, Natur-, und Erholungsraum in Einklang“, erklären die umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Peter STEPHAN, und der FDP-Fraktion, Frank SÜRMANN anlässlich der Verabschiedung des Hessischen Waldgesetzes im Hessischen Landtag.

STEPHAN und SÜRMANN weiter:

„Obgleich ein äußerst ausgewogener und moderner Gesetzesentwurf vorlag, haben wir die Gesetzesanhörung aufmerksam verfolgt. Neben einer breiten Zustimmung haben wir einige berechtigte und wichtige Anregungen vernommen und in das Gesetz einfließen lassen. So ist es uns zum ersten gelungen, die schwierige und unsichere Situation bezüglich der Gemeinschaftswälder zu lösen: Im neuen Waldgesetz werden diese sowohl begrifflich als Privatwälder definiert und deren Rechtsfähigkeit geregelt. Damit schaffen wir endlich Rechtssicherheit für die Gemeinschaftswaldbesitzer. Zum zweiten sollen Bewirtschaftungsnachteile für Waldbesitzer, wenn Wald zu Bann-, Schutz- und Erholungswald erklärt wird, auch weiterhin finanziell kompensiert werden. Dies ist vor allem mit Blick auf den Eigentumsschutz und insbesondere wegen der weiten Sozialpflichtigkeit des Waldeigentums dringend angezeigt. Zuletzt wird es keine staatliche Waldmehrung zu Lasten der Landwirtschaft oder des Privatwaldes geben. Eine restriktivere Regelung von Bann- und Schutzwald hingegen, wie die Grünen es gefordert haben, hätte für Infrastrukturprojekte weitreichende negative Folgen. Dabei ist der Bannwaldschutz in Hessen völlig ausreichend, da dieser nur dann aufgehoben werden kann, wenn überwiegende Gründe des Gemeinwohls dies erfordern. Diese Regelung ist auch nicht neu und hat mitnichten zu einer massenweisen Rodung hessischer Bannwälder geführt, wie die Grünen suggerieren. Wir bedauern es daher sehr, dass die Opposition dem Gesetz, welches die breite Unterstützung von kommunalen Verbänden, Interessengruppen, Vereinen und Waldbesitzern hat, nicht zustimmen konnte.“