Wahlfreiheit G8 und G9

15.11.2012

DÖWELING: Wahlfreiheit gestärkt und Vielfalt der Bildungslandschaft erhalten. Es ist der richtige Schritt, dass die hessischen Gymnasien zukünftig die gleiche Wahlfreiheit wie die kooperativen Gesamtschulen erhalten.

„Denn eben diese Wahlfreiheit ist eine konsequente Weiterführung der Selbstständigen Schule. Von einer Zersplitterung der Bildungslandschaft kann keine Rede sein, da Eltern auch weiterhin zwischen G8 und G9 wählen können und an allen hessischen Schulen das gleiche Landesabitur gemacht wird“, erklärte Mario DÖWELING, schulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, im Rahmen der heutigen Anhörung zur Änderung des hessischen Schulgesetzes.

Zum Schulversuch, dem sogenannten Splitting-Modell, führte Döweling aus:

„Wir haben die Kritik an der Vier-Zügigkeit als Voraussetzung für das Splittingmodell eingehend analysiert. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung des Kultusministeriums, hierauf zu reagieren und den Schulversuch anders auszugestalten. Als Konsequenz daraus muss eine Schule nur noch „in der Regel“ vier-zügig sein, was konkret bedeutet, dass auch drei-zügige Schulen am Schulversuch teilnehmen können. Auch bei der weiteren Durchführung ab Klasse 7 soll die Zwei-Zügigkeit von G8- und G9-Zweigen nicht mehr ausschließlich festgelegt sein. Allerdings erhöht sich die Qualität des schulischen Angebots an Wahlmöglichkeiten, je mehr Züge vorhanden sind. Da ein solches Parallelangebot aber relativ aufwendig für die Schulen ist, wird auch weiterhin das eingereichte pädagogische Konzept für den Schulversuch ausschlaggebend sein. Zudem sei festzuhalten, dass das Splittingmodel nicht die Regel, sondern die Ausnahme an hessischen Schulen darstellt. Mit diesem Modell, dass es Schulen ermöglicht, G8- und G9-Züge parallel anzubieten, reagieren wir auf die Wünsche vieler Schulen, vor allem im ländlichen Raum. Denn der Schulversuch, der zudem wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird, soll eine noch gezieltere Förderung von Kindern nach ihren individuellen Fähigkeiten gewährleisten.“

Zur Kritik der Anzuhörenden bezüglich des erhöhten Drucks durch das frühe Einsetzen der zweiten Fremdsprache in Klasse 6 erklärte Döweling:

„Es ist für die Kinder nicht schädlich, bereits früher mit der zweiten Fremdsprache einzusetzen. Die Schule muss aber im Konzept erklären, wie sie in Klasse 7 den G9-Zweig sinnvoll unterrichtet, damit es keine reine Wiederholung des in Klasse 6 Gelernten ist. So kommen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sogar in den Genuss zusätzlicher Förderstunden. Darüber hinaus wird die zweite Fremdsprache nicht versetzungsrelevant sein, so dass der Druck gerade auf die G9-Schüler nicht zu hoch wird.

Insgesamt nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Anzuhörenden den von uns eingeschlagenen Weg der Wahlfreiheit und Schulvielfalt begrüßt. Auch bezüglich des Zeitplans kam die klare Aussage, dass ein Wechsel zum nächsten Schuljahr schulorganisatorisch machbar ist. Aber es bleibt dabei: Wir öffnen eine Tür, ob und wann die Schulen diese durchschreiten, bleibt ihnen freigestellt.“