VW-Gesetz

28.03.2012

KRÜGER: Standort Baunatal unterstützen – VW-Gesetz erhalten
„Die FDP-Fraktion ist grundsätzlich kritisch, was Staatsbeteiligungen bei Unternehmen angeht. VW ist aber ein Sonderfall, bei dem es eine einmalige Systematik gibt.“

„Diese funktioniert tatsächlich auch heute zum Wohle aller Beteiligten. Zurückzuführen ist dieser Sonderfall auf den Neuaufbau der Automobilproduktion bei VW, der nur in dieser Konstruktion mit staatlicher Beteiligung möglich war“, so Fritz-Wilhelm KRÜGER, europapolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärte Krüger:

„Volkswagen ist heute der größte Automobilhersteller Europas, hat also unbestritten nicht nur eine wichtige Stellung in Niedersachsen. Nach General Motors ist VW bereits heute der zweitgrößte Autohersteller weltweit. Neben den niedersächsischen Standorten und diversen Produktionsstätten in der ganzen Welt, arbeiten allein am Standort Baunatal in Nordhessen 14.000 Mitarbeiter. Hinzu kommen die Zulieferbetriebe, sodass insgesamt die Existenz von rund 60.000 Menschen vom hessischen VW-Standort abhängt. Volkswagen ist daher auch für unser Bundesland von enormer Bedeutung.

Die Anteilseignerschaft des Landes Niedersachsen bei VW hat eine lange Tradition. Nicht immer war sie hilfreich. So hatte auch VW in den vergangenen Jahrzehnten Krisen zu bewältigen. Das VW-Gesetz sichert Niedersachsen gesetzlich zu, dass ein Anteil von 20 Prozent ausreicht, um eine Sperrminorität gegenüber Entscheidungen geltend zu machen. Dies ist nach unserem Dafürhalten durch das Aktienrecht gedeckt.

Nachdem Deutschland bereits im Jahre 2007 Änderungen vorgenommen hat, die sich aus einem Urteil des europäischen Gerichtshofs ergaben, war man davon ausgegangen, dass man die Auflagen des EuGH erfüllt hatte. Nach dem Urteil erfolgte eine Änderung des VW-Gesetzes in zwei Punkten.

Es ist überraschend, dass die EU-Kommission weiterhin die Auffassung vertritt, dass die Regelung europarechtswidrig sein soll. Ein solch scharfes Vorgehen der EU-Kommission stößt vielerorts auf Unverständnis. Den Menschen ist es jedenfalls nicht vermittelbar, was die EU umtreibt.

Die Koalitionsfraktionen haben daher heute beantragt, dass der Landtag die Landesregierung bittet, sich gemeinsam mit der Bundesregierung und der niedersächsischen Regierung für den Erhalt des VW-Gesetzes einzusetzen. Im Sinne von VW und den Arbeitsplätzen hat die Landesregierung bereits zugesagt, dass sie sich gemeinsam mit der Bundesregierung für den Erhalt des VW-Gesetzes einsetzen wird. Aus unserer Sicht gilt es dabei auch den Dialog mit der EU-Kommission zu suchen.“