Vorstoß von Kühne-Hörmann

04.06.2018
  • Freie Demokraten lehnen Regelüberprüfung der Richter durch den Verfassungsschutz ab
  • Durchsichtiges Wahlkampfmanöver der Justizministerin
  • Dringlicher Berichtsantrag zum Rechtsausschuss

 

WIESBADEN – Zu der heute bekanntgewordenen Initiative der Hessischen Justizministerin Kühne-Hörmann, Richterinnen und Richter zukünftig einer Überprüfung durch den Verfassungsschutz zu unterziehen, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT: „Eine Regelüberprüfung durch den Verfassungsschutz stellt die hessischen Richterinnen und Richter unter einen unbegründeten Generalverdacht und ist Ausdruck eines großen Mistrauens der Justizministerin Kühne-Hörmann gegenüber der Richterschaft. Bislang sind den Freien Demokraten keine Fälle in der hessischen Richterschaft bekannt. Zudem bietet das Disziplinar- und Beamtenrecht schon heute ausreichende Möglichkeiten bei verfassungswidrigem Verhalten tätig zu werden. Einen neuen „Radikalenerlass“ bedarf es nicht. Es scheint so, als versuche sich die Justizministerin im Wahljahr als starke Verteidigerin des Rechtsstaates darzustellen. Das ist ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver. Die Initiative bewirkt genau das Gegenteil, denn sie ist geeignet das Vertrauen in die rechtsprechende Gewalt zu beschädigen.“

Dr. Blechschmidt weiter:

„Wir Freien Demokraten werden zum nächsten Rechtspolitischen Ausschuss einen dringlichen Berichtsantrag einbringen, um von der Justizministerin unter anderem zu erfahren, welche Fakten aus Hessen ihrer Initiative zu Grunde liegen und zu welchem Ergebnis die Beratung der Justizministerkonferenz gekommen ist.“