Vorratsdatenspeicherung

12.12.2013

GREILICH: Anlassloser Pauschalverdacht gegen Millionen Bürger widerspricht EU-Recht

„Die heutige Veröffentlichung eines Gutachtens im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof bestätigt die liberale Haltung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im vollen Umfang. Die pauschale Speicherung der Verbindungs- und Kommunikationsdaten aller Bürger ist nicht mit dem europäischen Recht vereinbar, sondern verstößt gegen EU-Grundrechte – wie auch die in Deutschland von Rotgrün eingeführte Vorratsdatenspeicherung gegen Artikel 10 unseres Grundgesetzes verstieß“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Hessen, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, sagte weiter:

„Die Haltung der FDP, die im Bund, wie auch in den Ländern stets gegen eine anlasslose und pauschale Vorratsdatenspeicherung opponiert hat, wird somit auch hinsichtlich der Grundsätze des Grundrechtsschutzes durch die europäische Union ausdrücklich bestätigt. Es wäre fatal, wenn Union und SPD nun weiterhin – wie im Koalitionsvertrag beabsichtigt – sehenden Auges den falschen Weg in eine Totalüberwachung weitergingen, die in Bereiche der privatesten Lebensgestaltung massiv eingreift und letztlich nur Scheinsicherheit bietet.

Wer die richtigen Lehren aus den NSA-Enthüllungen ziehen will, kann keiner weiteren Ausweitung der Kontrolle das Wort reden. Dass das EuGH–Gutachten dies in derartiger Klarheit feststellt, begrüße ich außerordentlich. Dies zeigt, dass das liberale Engagement gegen die Vorratsdatenspeicherung in jeder Hinsicht berechtigt war. Wir dürfen die Freiheit nicht zugunsten minimaler und fragwürdiger Verbesserung der Sicherheit opfern, wenn wir Europa als einen Ort der Freiheit, des Friedens und des Wohlstandes bewahren wollen“, so Greilich.