Volksentscheid in Bayern zu Rauchen in Gaststätten

05.07.2010

„In Hessen gibt es aufgrund der großen gesellschaftlichen Akzeptanz keinen Grund, etwas am Nichtraucherschutzgesetz zu ändern“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, mit Blick auf den Volksentscheid in Bayern.

Weiter sagte Rentsch:
„Mit der Novelle des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes, die am 17. März dieses Jahres in Kraft getreten ist, wird sowohl den Wünschen der großen Mehrheit von Gästen und Wirten als auch den Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes Rechnung getragen.

Die CDU-FDP-Koalition hat mit dem neuen Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils umgesetzt und damit eine Debatte beendet, die in Hessen seit dem Jahr 2006 geführt worden ist.

In kleinen Eckkneipen kann nun wieder geraucht werden. Hingegen bleibt es in Einraumgaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche oder im Hauptraum von Mehrraumgaststätten beim Rauchverbot.

Wir haben sichergestellt, dass die Wahlfreiheit und die Eigenverantwortung der Bürger als dominierende Prinzipien wieder in den Vordergrund rücken und dabei der Nichtraucherschutz weiterhin gewährleistet ist. Und: der gesellschaftlich akzeptierte Kompromiss, dass dort, wo gegessen wird, nicht geraucht werden darf, trifft einfach die Lebenswirklichkeit der Menschen.

Durch das geplante Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherkneipen und die vorgesehene Kennzeichnungspflicht im Eingangsbereich sehen wir wesentliche Grundsätze des Jugend- und Verbraucherschutzes verwirklicht. Auf diese Weise können Gäste schon von außerhalb bewerten, ob sie das entsprechende Angebot nutzen möchten oder nicht. Wir haben uns mit dem Gesetz vor allem an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Die lehnen Bevormundung ab, sondern können verantwortlich für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich ein Gleichgewicht der Interessen etabliert hat. Dieses haben wir auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt.“