Videoüberwachung im öffentlichen Raum

03.04.2014

HAHN: Videoüberwachung ist Eingriff in Freiheitsrechte der Bürger – keine private Überwachung des öffentlichen Straßenraums

„Wir haben als FDP-Fraktion stets betont, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum in Hessen grundsätzlich lediglich in Einzelfällen und nur bei besonderen Gefahrenlagen möglich sein soll. Da die Überwachung stets ein elementarer Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist, muss sich Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf das zur effektiven Gefahrenabwehr und das zur Strafverfolgung notwendige Maß beschränken. Daher haben wir den Gefahrenabwehrbehörden strenge gesetzliche Vorgaben gemacht, unter denen Videoüberwachung zulässig ist“, so der datenschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Hahn weiter:

„Wir sind der Auffassung, dass die Bürgerinnen und Bürger genauso wie vor unverhältnismäßiger Videoüberwachung öffentlicher Stellen auch vor unzulässiger Überwachung Privater im öffentlichen Raum geschützt werden müssen. Deshalb unterstützt die FDP-Fraktion den Hessischen Datenschutzbeauftragten bei seinem Einsatz gegen unrechtmäßige Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum und begrüßen es, wenn Initiativen wie die Gruppe „dieDatenschützer Rhein Main“ den Datenschutzbeauftragten auf erkennbare Missstände hinweisen. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind grundlegende Prinzipien bei jedweder Art von Datenerhebung.“

„Wir vertrauen darauf, dass sich der Datenschutzbeauftragte aller erfolgsversprechenden Mittel zur Sicherstellung des öffentlichen und privaten Datenschutzes in Hessen bedient und sind gespannt, ob er ein Verzeichnis der den öffentlichen Straßenraum in Hessen überwachenden Videoanlagen für sinnvoll erachtet, wie es „dieDatenschützer Rhein Main“ fordern und wie es die bayerische Staatsregierung im Jahr 2013 für Bayern erstellt hat.“