Videoüberwachung

25.04.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Tragische Anschläge beim Boston Marathon nicht für Wahlkampf missbrauchen – Extremistische Einzeltäter dürfen Freiheit der Hessinnen und Hessen nicht beschneiden

„Es ist erschütternd und zutiefst verachtenswert, dass Extremisten in Boston ein friedliches Sportereignis zum Schauplatz eines feigen und hinterhältigen Anschlags machten, der drei Menschen das Leben kostete. So betroffen und fassungslos die Bilder dieses Anschlags uns alle auch machten, so wichtig ist es auch, politische Forderungen, die nun anlässlich der Ereignisse von Boston abgeleitet werden, kritisch zu hinterfragen. Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag ist der Überzeugung, dass die Anschläge nicht für den Wahlkampf instrumentalisiert werden dürfen. Wir lehnen eine Ausweitung der Videoüberwachung, wie sie nun diskutiert wird, ab, da ihre Effektivität bei der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sehr begrenzt ist. Noch entscheidender sind allerdings die offensichtlichen Nachteile und Grundrechtseingriffe zu Lasten einer unüberschaubaren Zahl von Menschen“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Die Anschläge von Boston dürfen nun nicht Anlass für überzogene Reaktionen sein und nicht für eine innenpolitische Debatte instrumentalisiert werden. Denn Fakt ist, dass wir in Deutschland bereits über ausreichende Sicherheitsgesetze verfügen. Es wäre sicherlich falsch, das bereits vorhandene, breite und differenzierte Instrumentarium zur Gewährleistung von Sicherheit klein zu reden. Denn zweifellos existiert schon jetzt eine Vielzahl an Befugnissen zur Gefahrenabwehr, die von den Ermittlungsbehörden konsequent angewendet werden müssen. So gilt es zunächst, das Optimierungspotenzial der bestehenden Strukturen anzuheben, bevor neue Gesetze geschaffen werden.

Die vordergründig plausibel klingende Argumentation, dass die Bekämpfung von Terrorismus durch Videoaufzeichnungen effektiver erfolgen könnte, ist nicht korrekt. Denn auch eine vorhandene Videoüberwachung konnte den Anschlag in Boston selbst nicht verhindern und konnte auch bei der Jagd auf die Attentäter Todesopfer nicht vermeiden. Es kann folglich nicht davon ausgegangen werden, dass die in den USA flächendeckend implementierte Videoüberwachung eine abschreckende Wirkung auf die Täter hatte. Jedoch ist der Eingriff in die Grundrechte durch Videoüberwachung des öffentlichen Raums und durch die zur Auswertung notwendige Vorratsdatenspeicherung im Hinblick auf die Zahl potentiell betroffener Personen nahezu uferlos. In diesem Zusammenhang sei auch auf das Missbrauchspotential dieser Daten verwiesen, da Vorratsdaten aus Videoüberwachung ohne Weiteres auch für andere Zwecke als zur Terrorismusabwehr genutzt werden können – von der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen einzelner Personen ohne deren Kenntnis. Wir als Liberale vertreten daher die Position, dass die Reaktion auf extremistische Einzeltäter nicht die Freiheit der Hessinnen und Hessen beschneiden darf.“