VGH-Urteil Kernkraftwerk Biblis

28.02.2013

SÜRMANN: „Moratorium entsprach dem gesellschaftlichen und politischen Konsens – Argumentationsweise der Opposition ist unredlich“

„Die Hessische Landesregierung hat mit der Anordnung, den Betrieb in Biblis vorläufig zu untersagen, der aus allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen kommenden Forderung zügig entsprochen. Die Beurteilung der Laufzeiten hatte sich nach der Katastrophe in Fukushima grundlegend geändert. Die Landesregierung hat umgehend die Konsequenzen daraus gezogen und die entsprechenden Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen“, so Frank SÜRMANN, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Sürmann weiter:

„Es ist schlichtweg unredlich, dass die SPD und insbesondere die Grünen, die am lautesten nach einer sofortigen Stilllegung von Biblis gerufen haben, genau dies nunmehr zum Vorwurf machen. Dabei war das Risiko einer juristischen Auseinandersetzung absehbar und auch der Opposition bekannt. Man stelle sich vor, die Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis wäre nach Fukushima wochenlang durch Gesetzgebungsverfahren und Anhörungen verschleppt worden – das Geschrei der Opposition wäre immens gewesen. Offensichtlich geht es ihr nur noch um Skandalisierung und Polemik, völlig unabhängig von der Sachfrage – ein äußerst durchschaubares Spiel!

Wie oberflächlich sich die Grünen mit dem Urteil auseinandergesetzt haben, zeigt sich schon darin, dass sie nach Bekanntgabe reflexartig die Einlegung der Revision forderten – ohne dass diese überhaupt vom Verwaltungsgerichtshof zugelassen worden wäre. Wir werden nunmehr die Urteilsbegründung abwarten und anschließend die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde prüfen. Unabhängig davon steht für uns fest, dass die Grundentscheidung für das Moratorium im Bund getroffen wurde und die Verantwortung deshalb dort liegt.“