Versorgungsstärkungsgesetz

02.03.2015

RENTSCH: Versorgungsstärkungsgesetz führt zu mehr Planwirtschaft und weniger Freiheit in der Gesundheitspolitik – Wegfall von 2.700 Praxen in Hessen geht zulasten der Patienten

Gemeinsam mit dem gesundheitspolitischen Sprecher und Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Florian RENTSCH, haben Wolfram-Arnim CANDIDUS, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V., und Frank DASTYCH, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, die Auswirkungen des Versorgungsstärkungsgesetzes auf die Gesundheitsversorgung in Hessen analysiert.

Rentsch erklärte:

„In seiner vorliegenden Fassung bringt das Gesetz eine Reihe erheblicher Veränderungen mit sich, die absehbar eine flächendeckende medizinische Versorgung der hessischen Patientinnen und Patienten gefährden können. Aktuelle Berechnungen lassen befürchten, dass durch das Gesetz 2.700 Arzt- und Psychotherapeutenpraxen alleine in Hessen wegfallen könnten. Dies bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger in Gebieten, die laut Gesetz künftig als „überversorgt“ gelten, dass sich für sie die bereits bestehenden Schwierigkeiten einen Facharzttermin zu erhalten, noch weiter verschärfen werden. Denn die Einrichtung von Terminservicestellen, die künftig einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen vermitteln sollen, wird zugleich durch die Regelung zum Praxisaufkauf konterkariert: Bei weniger Arztsitzen kann es nämlich trotz der Terminservicestellen nicht mehr Arzttermine geben. Wir teilen ausdrücklich die Position, dass das Versorgungsstärkungsgesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Daher fordern wir die Landesregierung auf, ihren Einfluss auf der Bundesebene mit dem Ziel geltend zu machen, das Versorgungsstärkungsgesetz in dieser Form zu verhindern. Andernfalls droht eine deutliche Verschlechterung der Gesundheits-versorgung in unserem Land.“

Frank Dastych, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, führte aus:

„Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Parameter, nach denen der Bedarf an Arztsitzen errechnet wird, unzureichend sind und dringend ergänzt werden müssten. Hinzu kommt, dass die Ärzteschaft in den Ballungsgebieten schon heute auch die Pendler mitversorgt – ein Aspekt, der in der Bedarfsplanung jedoch keinerlei Rolle spielt. De facto wird hier die Axt auf beiden Seiten angesetzt: einerseits bei den Patienten, denen die freie Arztwahl und die Versorgungsdichte abhandenkommt, andererseits bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, die damit rechnen müssen, keine Genehmigung mehr für eine Praxisnachfolge zu erhalten.“

Wolfram-Arnim Candidus, Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V., sprach von einem „Versorgungsschwächungsgesetz“, das einer immer älter werdenden Bevölkerung nicht mehr, sondern weniger Versorgung biete:

„Wenn es schon heute selbst in den vermeintlich „überversorgten“ Ballungsgebieten schwierig ist, einen Facharzttermin zu erhalten, wird sich die Situation mit Sicherheit noch weiter verschärfen, wenn Facharztpraxen künftig nicht mehr neu besetzt werden dürfen. Mit der Einrichtung von Terminservicestellen wird den Patientinnen und Patienten der Eindruck vermittelt, das ganze Dilemma sei nur ein rein organisatorisches Problem, das mit einem Anruf zu lösen sei. Tatsächlich aber läuft das Gesetz darauf hinaus, die freie Arztwahl abzuschaffen und die Kranken entweder an irgendeine Facharztpraxis zu vermitteln oder letztlich zur ambulanten Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus zu verweisen.“