Versorgungsstärkungsgesetz

04.03.2015

RENTSCH: Freie Demokraten warnen vor Kahlschlag bei der Ärzteversorgung – 2700 Arztpraxen in Hessen in Gefahr

„Der Entwurf des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes wird in der vorliegenden Form all das konterkarieren, was wir in Hessen in den letzten Jahren aufgebaut haben, um eine flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten“, stellte der FDP-Fraktionsvorsitzende Florian RENTSCH anlässlich der heutigen Plenardebatte zum geplanten Versorgungsstrukturgesetz des Bundes fest. „Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, wie man junge Ärztinnen und Ärzte dazu bringt, sich in ländlichen Regionen niederzulassen und ihnen attraktive Angebote zu machen, dreht Minister Gröhe an den verkehrten Stellschrauben. Es ist uns ein absolutes Rätsel, wie ein Abbau von Arztsitzen in Ballungsgebieten zu Neuansiedlungen im ländlichen Raum führen soll.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Genauso unverständlich ist in diesem Zusammenhang die geplante Termingarantie für eine fachärztliche Behandlung, die über Terminservicestellen erreicht werden soll. Wenn es schon heute so problematisch ist, einen Facharzttermin zu erhalten, wie sollen dann künftig Termine über Terminservicestellen schneller vermittelt werden können, wenn gleichzeitig Facharztsitze abgebaut werden? Das Gegenteil wird der Fall sein, wenn die Patientinnen und Patienten, deren Facharztpraxis nicht wiederbesetzt wird, auf die verbliebenen Facharztpraxen zukommen und dort den Termindruck noch weiter erhöhen. Die Schließung von Facharztsitzen führt schließlich nicht zu weniger Krankheiten und weniger Patientinnen und Patienten, sondern erhöht lediglich den bereits vorhandenen Druck. Laut aktuellen Berechnungen der Kassenärztlichen Vereinigung drohen in Hessen rund 2.700 Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen wegzufallen.

Die Anweisung, die Kranken zur Not auch zur ambulanten Behandlung in das nächst gelegene Krankenhaus zu verweisen, lässt ahnen, was die eigentliche Zielrichtung des Gesetzes ist: Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren sollen künftig den Arzt des Vertrauens, der in erreichbarer Nähe seine Praxis hat, ersetzen – zum Nachteil der Patientinnen und Patienten, denen nicht nur das Recht auf freie Arztwahl genommen wird, sondern auch eine Behandlung auf hohem Niveau, denn in den Kliniken dürfen auch Fachärzte, die sich noch in der Ausbildung befinden, eine Facharztbehandlung durchführen.

Wir fordern die Landesregierung auf, ihren Einfluss im Bundesrat geltend zu machen, um dieses Gesetz zu verhindern, dessen Auswirkungen weitreichend sind und nicht wieder rückgängig gemacht werden können.