Verkehrspolitik – Rechtliche Schranken für grüne Ideologie

02.10.2012

Müller: Rechtliche Schranken für grüne Ideologie„Nachdem Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen gescheitert ist, kommen die Grünen mit einem neuen Vorschlag zur Gängelung ihrer Lieblingsfeinde, den Autofahrern, um die Ecke“, so der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Stefan MÜLLER.

Müller weiter:

„Tempolimits auf Hauptverkehrsstraßen und Autobahnen werden zum Glück nicht nach Gutdünken einer Partei oder einer Frankfurter Stadtkoalition beschlossen, sondern verlangen eine rechtliche Grundlage. Diese war bereits, bei dem Versuch Tempo 30 innerorts auf Frankfurter Hauptstraßen festzulegen, bis auf einen Fall nicht gegeben. Den zwanghaften ideologischen Versuchen der Grünen die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken und sie mit dirigistischen Maßnahmen zu erziehen, werden wir uns auch weiterhin massiv entgegenstellen. Solche Einschränkungen können nur auf Grundlage solider und rechtskonformer Prüfungen erfolgen. Denn auch die Grünen leben in Hessen nicht in einer Bananenrepublik. Auch für sie gilt die Straßenverkehrsordnung.

Das Verkehrsministerium hat bislang in den Verfahren die Funktion der Wächterin des Rechtsstaats wahrgenommen und wir sind sicher, dass es dies auch bei dem jetzt vorliegenden Antrag tun wird. Es gibt klare Regeln, nach denen das zuständige Wirtschafts- und Verkehrsministerium diesen Antrag prüfen und bescheiden wird. Es ist aber schon interessant, dass der Antrag bislang nach Kenntnis der FDP-Fraktion noch gar nicht im Ministerium eingegangen ist, die Koalition in Frankfurt und die Grünen im Landtag aber schon Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Das zeigt für uns, dass es hier um politisches Prestige geht und nicht um eine sachliche und rechtlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Thema Lärmschutz. Bei der FDP gilt das Motto „Recht vor Macht“ und nicht „Macht vor Recht“ daran sollte sich auch die Frankfurter Koalition halten.“