Verkaufsoffene Sonntage: „NRW macht, Hessen schläft“

19.04.2018
  • Forderung nach Modernisierung der Regeln
  • Schwarz-grüne Koalition leistet sich weiter Stillstand
  • Einzelhandel unterstützen

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen seines „Entfesselungspakets I“ eine Liberalisierung des verkaufsoffenen Sonntags beschlossen. Dazu äußern sich der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagfraktion Jürgen LENDERS sowie das Präsidiumsmitglied der hessischen FDP Oliver STIRBÖCK (Offenbach): „Eine Liberalisierung und Modernisierung der Regelungen zum verkaufsoffenen Sonntag in Hessen tut Not. Die hessische Rechtslage ist so praxisfern, dass etwa in Frankfurt 2018 kein einziger verkaufsoffener Sonntag mehr stattfindet und in Offenbach nur noch einer.“

Weil nach aktueller Gesetzgebung die Feste aus sich selbst heraus so viele Menschen anziehen müssen, dass daraus eine Öffnung der Geschäfte gerechtfertigt ist, hatten Gewerkschaften geplante verkaufsoffene Sonntage mehrfach erfolgreich beklagt. Der ungewisse Prozessausgang schafft für Kommunen und Einzelhandel in der Planung eine große Rechtsunsicherheit. Daher finden immer weniger Sonntagsöffnungen in den Kommunen statt. Dies nimmt dem stationären Einzelhandel in Hessen eine Möglichkeit, sich gegen Online-Shopping zu behaupten und den Kunden ein sehr beliebtes Angebot.

Lenders und Stirböck:

„Während die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen jetzt die Sonntagsöffnung liberalisiert, leistet sich die schwarz-grüne Koalition in Hessen weiter den Stillstand. NRW erlaubt künftig acht statt bisher vier verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle. In einer nordrhein-westfälischen Kommune dürfen 16 (bisher 11) Sonntage freigegeben werden. Außerdem erleichtert NRW den Zusammenhang mit örtlichen Veranstaltungen und stellt andere Kriterien für die Sonntagsöffnung auf, wie etwa die Belebung der Innenstädte, Herstellung eines zukunftsfähigen stationären Einzelhandelsangebots, den Erhalt ortsnaher Versorgungsstrukturen sowie die Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver Standort.“

Die hessische FDP-Fraktion hat bereits im Dezember 2017 ein Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) eingebracht (Drs. 19/1196). Danach soll etwa Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage komplett aus dem Wortlaut des HLöG gestrichen werden. Die Sonntagsöffnungen sollen sich auf Stadtteile beziehen. Die Zahl von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen sollte dabei beibehalten werden. „NRW macht es etwas anders. Aber NRW macht etwas. Hessen schläft.“, sagten die beiden Politiker.