Vergabegesetz

11.09.2014

LENDERS: Schwarz-grünes Vergabegesetz fällt in Anhörung durch – mehr Bürokratie erschwert Bewerbung mittelständischer Betriebe

Anlässlich der heutigen Anhörung zum schwarz-grünen Vergabegesetz erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Wir appellieren an CDU und Grüne, sich die teilweise sehr heftige Kritik an ihrem Vergabegesetz seitens der angehörten Arbeitgebervertreter und Handwerksbetriebe zu Herzen zu nehmen und mit entsprechenden Änderungen nachzubessern. So wurde deutlich, dass viele Unternehmen erheblich von den zusätzlichen, bürokratischen Vorgaben belastet werden und somit künftig davon abgehalten werden könnten, sich um öffentliche Aufträge zu bemühen. Die Anhörung zeigte, dass das neue Gesetz insbesondere den mittelständischen Unternehmen und kleineren Handwerksbetrieben enorm schaden wird, da viele der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis nicht umsetzbar sind. Entsprechend fordern wir von der schwarz-grünen Koalition, dass sie auf Grundlage dieser Erkenntnisse ihr Gesetz nochmals auf den Prüfstand stellt, da durch die neuen Kriterien nichts besser, aber das ganze Verfahren unnötig bürokratischer wurde.“

Weiter erklärte Lenders:

„Das Vergabegesetz ist ein weiteres deutliches Beispiel dafür, dass die Union das gesamte Feld der Wirtschaftspolitik den Grünen als Ökospielwiese überlassen hat. Noch unter Schwarz-gelb war es Konsens, dass vergabefremde Kriterien nicht über Ausschreibungen der öffentlichen Hand entscheiden dürfen. Wer ökologische und soziale Ziele verfolgt, der kann dies auf vielerlei Möglichkeiten umsetzen – aber nicht zu Lasten von Handwerk und Mittelstand im Vergabegesetz!

Erst im Jahr 2013 haben CDU und FDP ein neues Vergabegesetz beschlossen, das von Kommunen, Mittelstand und Handwerk als unbürokratisch und gut umsetzbar gelobt wurde. Das nun vorliegende schwarz-grüne Gesetz ist das genaue Gegenteil: Die Neuerungen wie Mindestlohn, vergabefremde Kriterien, Nachunternehmerhaftung und Einbeziehung des öffentlichen Nahverkehrs bedeuten, dass auch kleine Unternehmen massenhaft schriftliche Nachweise vorlegen müssen und der bürokratische Aufwand ins Unermessliche steigt.“