Vergabegesetz

26.09.2014

LENDERS: EuGH kippt NRW-Vergabegesetz – Union und Grüne müssen reagieren und Gesetz zurückziehen

Anlässlich des Urteils des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 18.9.2014, dass das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens (TVgG NRW) in Teilen europarechtswidrig ist und einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit darstellt, erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS: „Dieses deutliche Urteil ist auch ein klares Signal an CDU und Grüne: Denn auch wenn die Entscheidung anhand des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes getroffen worden ist, ist sie auch wegweisend für das Vergabegesetz in Hessen, zumal im schwarz-grünen Gesetz ebenfalls entsprechende Regelungen festgehalten sind, die nun im Hinblick auf ihre Europarechtskonformität überprüft werden müssen. Union und Grüne können dieses Urteil nicht einfach ignorieren, sondern müssen nun ein Gesetz vorlegen, dass eindeutig europarechtskonform ist. Wir appellieren daher an die Koalition, jetzt die Reißleine zu ziehen und ihr Gesetz zurückzuziehen.“

Weiter erklärte Lenders:

„Der EuGH stellt in seinem Urteil fest, dass ein Auftragnehmer nicht verpflichtet werden kann, von einem Subunternehmer die Zahlung eines Mindestlohns zu verlangen, wenn der Subunternehmer die Leistung allein im Ausland erbringt. Dies ist eine Entscheidung, die der Realität der Vergabeverfahren Rechnung trägt und an der sich auch die schwarz-grüne Koalition orientieren muss. Denn das hessische Vergabegesetz führt aufgrund seiner Überfrachtung mit vergabefremden Kriterien, die bei der Auswahl eines Bieters entscheidend sein sollen und verpflichtend einzuhalten sind, sowohl auf der Verwaltungsseite als auch beim Bieter zu erheblichem Mehraufwand und erhöht die Fehleranfälligkeit der Vergabeverfahren. Auch die Anhörung im Landtag zeigte, dass das neue Gesetz insbesondere den mittelständischen Unternehmen und kleineren Handwerksbetrieben enorm schaden wird, da viele der gesetzlichen Vorgaben in der Praxis kaum umsetzbar sind.

Wenn schon die teilweise sehr deutliche Kritik seitens der angehörten Arbeitgebervertreter und Handwerksbetriebe nicht zu einem Einlenken bei Union und Grünen führte, so müssen sie sich doch der Gefahr bewusst sein, dass dem hessischen Gesetz das gleiche Schicksal widerfährt wie dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalens.“