Verfolgung homosexueller Menschen

12.09.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen ist wichtiges Anliegen

„Als Ausschussvorsitzender freue ich mich, dass durch ein Aufeinanderzugehen aller Fraktionen ein gemeinsamer Antrag in der heutigen Sitzung des Rechts- und Integrationsausschusses zustande kam. Der nunmehr verabschiedete Antrag spricht für sich und macht deutlich, dass die Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen ein wichtiges Anliegen aller ist. Eine solche inhaltliche Übereinstimmung gibt es im Landtag selten“, erklärte Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Der Antrag im Wortlaut:

Entschließungsantrag

betreffend Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Hessische Landtag bedauert, dass der § 175 StGB in seiner nationalsozialistischen Fassung bis 1969 unverändert in Kraft blieb. Er ist in diesem Zusammenhang davon überzeugt, dass die Ehre der homosexuellen Opfer wiederhergestellt werden muss.

2. Der Hessische Landtag entschuldigt sich für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Bürger, die hierdurch in ihrer Menschenwürde, in ihren Entfaltungsmöglichkeiten und in ihrer Lebensqualität empfindlich beeinträchtigt wurden.

3. Der Hessische Landtag begrüßt in diesem Zusammenhang alle Initiativen, die die historische Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Menschen und des späteren Umgangs mit den Opfern zum Gegenstand haben.