Verfassungsschutzgesetz

26.09.2012

GREILICH: Koalition legt ausgewogene Lösungen vor – Keine Instrumentalisierung der Debatte

„Der hessische Verfassungsschutz leistet ausgezeichnete Arbeit und verdient das Vertrauen der hessischen Bevölkerung. Dieses Vertrauen wollen wir in der Zukunft durch behutsamen Ausbau der parlamentarischen Kontrolle weiter stärken und den Verfassungsschutz konsequent fortentwickeln“, erklärte heute der Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch für seine Fraktion Mitglied in der Parlamentarischen Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) ist, erklärte weiter:

„Die Koalition hat nach reiflicher Überlegung einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz vorgelegt, der ausgewogen zum einen die parlamentarische Kontrolle stärkt, und zum anderen den hessischen Verfassungsschutz in seiner Schutzfunktion der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht durch Aufweichung der notwendigen Vertraulichkeit seiner Arbeit einschränkt.“

Neben den notwendigen Anpassungen aufgrund von Änderungen in anderen Gesetzen würden vor allem die Kernelemente parlamentarischer Kontrolle gestärkt. „Bislang gab es keinerlei Protokollierung der Sitzungen der PKV. Künftig soll ein Themenprotokoll geführt werden. Überdies streben wir eine sinnvolle Präzisierung des gegebenen Akteneinsichtsrechts an und ermöglichen die Beauftragung von Sachverständigen sowie die Beteiligung des Hessischen Datenschutzbeauftragten“, so Greilich. Auch der bislang weitgehend intransparente Haushalt werde künftig durch die Beteiligung der PKV parlamentarisch besser kontrolliert.

„Die hochsensible Arbeit des Verfassungsschutzes, erfordert gegenseitiges Vertrauen als wesentlichen Bestandteil erfolgreicher Zusammenarbeit“ erklärte Greilich. Dieses Vertrauen basiere zum einen auf der verantwortlichen Wahrnehmung parlamentarischer Kontrolle, zum anderen müsse man auch darauf vertrauen können, dass die Information der PKV durch die Regierung auf verantwortliche und überprüfbare Art und Weise erfolgt.

„Das Für und Wider einzelner Maßnahmen muss dabei in Ruhe und ohne politische Scheuklappen abgewogen werden. Man kann natürlich immer noch mehr Befugnisse für eine PKV fordern; diese gehen dann aber zwangsläufig zulasten des Geheimschutzes oder widersprechen grundlegenden Prinzipien der Verteilung politischer Verantwortung“, so Greilich. Aus gutem Grund habe man daher darauf verzichtet, den befassten Personenkreis zu erweitern oder ein Recht zur Befragung einzelner Mitarbeiter zu normieren. „Das Parlament kontrolliert die Landesregierung, die ihrerseits grundsätzlich die politische Verantwortung auch für den Verfassungsschutz trägt. Es liegt daher im Interesse der Regierung, zu Detailfragen auch einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berichten zu lassen. Die bislang gemachten, guten Erfahrungen in Hessen lassen ein Befragungsrecht oder eine Einbeziehung weiterer Personen daher nicht zwingend erforderlich erscheinen. Vielmehr haben Medienberichte über Details der PKV-Arbeit gezeigt, dass die Vertraulichkeit schon im kleinen Kreis nicht immer gewährleistet ist“, sagte Greilich.

Mit Maximalforderungen für Hessen auf Missstände in anderen Bundesländern zu reagieren, missachte grob die bisher parteiübergreifend festgestellte, positive Bilanz der Zusammenarbeit in der PKV. Ein eigenes Ladungs- und Befragungsrecht der PKV verwandle diese in eine Art „ständigen Untersuchungsausschuss“ und bringe ein generelles Misstrauen gegenüber den engagiert arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Ausdruck.

„In den Anhörungen werden wir detailliert mit Fachleuten über mögliche Änderungen beraten. Die aktuelle Diskussion zeigt allerdings, dass man zunehmend Gefahr läuft, die Arbeit des Verfassungsschutzes in öffentlichen Diskussionen politisch zu instrumentalisieren. Dies gilt es jedoch nach meinem Dafürhalten unbedingt zu vermeiden“, so Greilich.

„Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist eine zukunftsweisende und konstruktive Weiterentwicklung des Hessischen Verfassungsschutzes auch im Dialog mit den anderen Fraktionen möglich, die auch weitere Diskussionen über notwendige einheitliche Qualitätsstandards oder die zukünftige Gesamtstruktur nicht ausschließt“, zeigte sich Greilich überzeugt.