Verfassungsgerichtsurteil ist zu beachten

03.04.2018
  • Rechtsstaatsprinzip wird unterminiert
  • Auswirkungen bis hin zu Amts- und Landgerichten

WIESBADEN – Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Frank BLECHSCHMIDT, hat die Weigerung der Stadt Wetzlar, der NPD die Stadthalle für eine Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, kritisiert. „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind zu befolgen – wenn nicht diese, was denn dann in einem Rechtsstaat?“, sagte Dr. Blechschmidt am Wochenende. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die NPD ihre Veranstaltung in der Wetzlarer Stadthalle abhalten durfte. Die Stadt hatte dies dennoch verhindert mit Hinweis auf fehlende Haftpflichtversicherung und fehlenden Sanitätsdienst.

Dr. Blechschmidt schloss sich der Argumentation des Deutschen Richterbunds an, der darauf hingewiesen hatte, dass die Stadt verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen sei, der NPD die Stadthalle zur Verfügung zu stellen. „Ich bin sehr verwundert darüber, dass dies in unserem Staat anders gesehen werden kann – beispielsweise von der SPD. Verfassungsgerichtsurteile sind zu beachten! Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird das Rechtsstaatsprinzip unterminiert. Dazu darf es unter keinen Umständen kommen.“

Dr. Blechschmidt abschließend: „Wenn Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht akzeptiert werden, hat dies Auswirkungen auf die Dritte Gewalt im Staat insgesamt, auf jegliche Entscheidung von Gerichten, bis hin zu Amts- und Landgerichten. Es kann nicht sein, dass Gerichtsurteile beachtet oder auch ignoriert werden, je nachdem, ob sie einem passen oder nicht. Von wem auch immer.“