Verbraucherschutz

19.06.2012

Von ZECH: Verbraucherschutz bei Telefonwerbung verbessern
Illegalen Werbeanrufen muss zielgerichtet begegnet werden. Deutschland hat bereits heute das strengste Gesetz zu Telefonwerbung in Europa.

„Danach ist Telefonmarketing nur erlaubt, wenn der Angerufene zuvor eingewilligt hat. Überraschende Anrufe zur Neukundenwerbung, so genannte „Cold Calls“, sind grundsätzlich verboten. Eine Untersuchung des Bundesjustizministeriums ergab immerhin: Die Zahl unerlaubter Werbeanrufe ist in den letzten Jahren kleiner geworden, aber es gibt sie nach wie vor. Die Umfrageaktion der Verbraucherzentralen ist daher grundsätzlich sinnvoll, um neue Muster zu erkennen und um noch besser dagegen vorzugehen“, sagte Helmut von ZECH, verbraucherschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, zu der bundesweiten Umfrage über unerlaubte Telefonwerbung in Deutschland, die von den Verbraucherzentralen gestern gestartet wurde und bis September dauern wird.

„Verbraucherschutz muss zukünftig noch stärker die so genannten Neuen Medien und Kommunikationskanäle einbeziehen. Nicht ohne Grund hat die Hessische Landesregierung beispielsweise zum Internethandel oder zum Verbraucherschutz bei Finanzfragen bereits zahlreiche Initiativen auf Bundesebene angestoßen und den Bereich stärker in den Fokus ihres umfassenden Verbraucherschutzkonzepts gerückt. Auch die christlich-liberale Regierungskoalition in Berlin hat die Problematik bereits angegangen und erst letztes Jahr das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verabschiedet. Danach werden Telefonkunden in Zukunft z.B. noch besser vor teuren Warteschleifen geschützt. Der Verbraucher bezahlt erst dann, wenn er auch mit einem Mitarbeiter in Kontakt tritt.

Unabhängig davon sollte der mündige Bürger zukünftig auch selbst noch stärker die Möglichkeiten nutzen, diese fragwürdigen Geschäftsgebaren zurückzudrängen. Wer ungebetene Werbeanrufe erhalte, sollte sich Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Anrufer notieren und diese an die Bundesnetzagentur melden. Die Behörde ist dafür zuständig, entsprechende Bußgelder zu verhängen.“