Verbesserung der Lehrerfortbildung

28.09.2016
  • 350.000 Unterrichtsstunden fallen in jedem Schuljahr wegen Fortbildungen aus
  • Unterstützung für FDP-Vorschlag aus Wirtschaft, Kommunen und Elternschaft
  • Lehrer vermissen passgenaue Angebote in unterrichtsfreier Zeit

Anlässlich der Anhörung zum Gesetzentwurf der FDP-Fraktion für ein Gesetz zur Verminderung des Unterrichtsausfalls durch Lehrerfortbildung und zur Verbesserung der Lehrerfortbildung in der unterrichtsfreien Zeit (Drucks. 19/3478) in der heutigen Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses erklärte Wolfgang GREILICH, bildungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion: „Die heutige Anhörung hat uns in der Überzeugung bestärkt, dass es notwendig ist, die Lehrerfortbildung in Hessen besser zu organisieren und dafür zu sorgen, dass diese Fortbildungen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe überwiegend in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden. Es ist nicht vertretbar, dass weiterhin schätzungsweise 350.000 Unterrichtsstunden in jedem Schuljahr ausfallen, weil Fortbildungsveranstaltungen für Lehrerinnen und Lehrer in Hessen größtenteils während der Unterrichtszeit angeboten werden – und das, obwohl das Hessische Lehrerbildungsgesetz ausdrücklich vorschreibt, dass dies in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit geschehen soll.“

Weiter erklärte Greilich:

„Unterstützung für unseren Gesetzentwurf gab es insbesondere in den schriftlichen Stellungnahmen von Seiten der Wirtschaft, aber auch von kommunaler Seite, vor allem aber auch von Eltern unmittelbar durch den Unterrichtsausfall betroffener Kinder. Die Kritik, die vor allem von Berufsverbänden geäußert wurde, ist aus meiner Sicht nicht verständlich und geht an den oft artikulierten Interessen der Mitglieder vorbei. Gerade viele engagierte Lehrerinnen und Lehrer wollen sich ohne Vernachlässigung des Unterrichts fortbilden und vermissen deshalb passgenaue Angebote in der unterrichtsfreien Zeit. Dies blenden die meisten Verbände aus, während nach dem neuesten IFO-Bildungsbarometer 68% der Lehrerinnen und Lehrer es bevorzugen, bei ca. 15 Stunden unterrichtsfreier Zeit in jeder Unterrichtswoche, 52 Wochenenden, 12 Wochen Schulferien und drei beweglichen Ferientagen einen oder zwei Tage für ihre Fortbildung zu verwenden.

Deshalb begrüße ich ausdrücklich die differenzierte Stellungnahme des Gesamtverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (glb), der erklärt hat, „dem Anliegen der FDP-Fraktion bedingt folgen zu können“, und dies mit konkreten und weitgehend berechtigten Forderungen an den Kultusminister zur Verbesserung der Fortbildungsangebote verbunden hat. Insbesondere unterstützen wir die Forderung des glb zur Schaffung besserer institutioneller, personeller und sächlicher Voraussetzungen.“
Hintergrund:

Unterrichtsfreie Zeit beginnt nach der Definition der Kultusbürokratie täglich um 14 Uhr. Unter Verwendung dieser Definition könnten Fortbildungsveranstaltungen i. d. R. also an Schultagen ab 14 Uhr und außerdem am Wochenende oder in den Ferien stattfinden. Dies würde insbesondere im Hinblick auf zunehmenden Nachmittagsunterricht den Unterrichtsausfall zwar nicht völlig beseitigen, aber doch stark reduzieren.

Die Bezifferung des Umfangs des Unterrichtsausfalls durch Fortbildungsveranstaltungen auf fast 350.000 Unterrichtsstunden ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie basiert vielmehr auf den von der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 19/3187) mitgeteilten Zahlen: Danach nehmen 89.759 Teilnehmer jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teil, die durchschnittlich 1,3 Tage dauern. Bei einer angenommenen Unterrichtsverpflichtung von nur 5 Stunden am Tag und der angegeben Quote von 59,5% der Fortbildungsveranstaltungen in der Unterrichtszeit ergibt sich eine Zahl von 347.143 Stunden Unterrichtsausfall pro Jahr. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Unterrichtsleistung von 950 Stunden pro Vollzeitstelle entspricht das rund 370 Vollzeitlehrerstellen.