Verabschiedung Gaststättengesetz

27.03.2012

LENDERS: Hessen bekommt liberales Gaststättengesetz
„Weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und einfachere Regelungen: das bringen wir für unsere Gaststätten mit dem neuen Gesetz auf den Weg. Jetzt kann die Sommersaison für die Straußwirtschaften und alle anderen Gaststätten beginnen.“

Weiter erklärte Lenders:

„Wir machen ein mittelstandsfreundliches Gaststättengesetz. Die bisher erforderliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke schaffen wir ab. Gleichzeitig setzen wir klare Grenzen gegen überzogenen Alkoholkonsum durch Flatrate-Partys. Insbesondere Jugendliche sollen künftig vor den Lockangeboten einiger Veranstalter geschützt werden.

Außerdem regelt das neue Gesetz, dass die Aufnahme der Gewerbetätigkeit nur noch sechs Wochen vorher beim kommunalen Gewerbeamt angezeigt wird. Das Amt muss dann nur die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden prüfen. Die weiteren notwendigen Prüfungen werden dann von den jeweilig zuständigen Fachbehörden durchgeführt. Mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag trägt die Koalition zudem Bedenken der Kommunen Rechnung. So kann die jeweilige Kommune weiterhin bei Lärmbelästigungen eingreifen und außerdem höhere Bußgelder verhängen als zunächst geplant.

Mit der neuen liberalen Regelung gibt es zukünftig in Hessen klare Zuständigkeiten für die Gewerbezulassungen von Gaststätten. Dies funktioniert bereits heute bei allen übrigen anzeigepflichtigen Gewerbebetrieben – die 90 Prozent der Gesamtzahl ausmachen – reibungslos. Somit können Gaststätten schneller und mit weniger Bürokratie eröffnen.

Mit dem neuen Gesetz sorgen wir dafür, dass es für die Gewerbetreibenden einfachere Verwaltungsverfahren gibt. Insgesamt bauen wir Bürokratie ab und schaffen klare Zuständigkeiten.“