Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes

03.03.2010

„Es  ist ein guter Tag für Hessen, dass heute das Gesetz zur Änderung des hessischen Nichtraucherschutzgesetzes im Hessischen Landtag verabschiedet wurde. Damit wird eine Debatte beendet, die seit dem Jahr 2006 geführt worden ist. Die CDU-FDP-Koalition trägt mit Ihrer Novelle sowohl den Wünschen der großen Mehrheit von Gästen und Wirten als auch den Bedürfnissen des Nichtraucherschutzes Rechnung“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Rentsch: „In kleinen Eckkneipen kann nun endlich wieder geraucht werden. So hat es auch das Verfassungsgericht gewollt. Auch Nebenräume, Festzelte und geschlossene Gesellschaften werden von dem strikten Rauchverbot ausgenommen. Hingegen bleibt es in Einraumgaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche oder im Hauptraum von Mehrraumgaststätten beim Rauchverbot.

Wir haben sichergestellt, dass die Wahlfreiheit und die Eigenverantwortung der Bürger als dominierende Prinzipien wieder in den Vordergrund rücken und dabei der Nichtraucherschutz weiterhin gewährleistet ist.“

Durch das geplante Zutrittsverbot für Minderjährige in Raucherkneipen und die vorgesehene Kennzeichnungspflicht im Eingangsbereich sehe die FDP wesentliche Grundsätze des Jugend- und Verbraucherschutzes verwirklicht. Auf diese Weise könnten Gäste schon von außerhalb bewerten, ob sie das entsprechende Angebot nutzen möchten oder nicht. „Wir haben uns mit dem Gesetz vor allem an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientiert. Die lehnen Bevormundung ab, sondern können verantwortlich für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sich ein Gleichgewicht der Interessen etabliert hat. Dieses haben wir nun auf eine solide gesetzliche Grundlage gestellt“, erklärte Rentsch.