Urteil zur Sonntagsarbeit

27.11.2014

ROCK: Urteil geht an der Lebenswirklichkeit vorbei – Sonntagsarbeit zur Deckung bestimmter Bedarfe der Verbraucher notwendig

27.11.2014

„Wir akzeptieren natürlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches am gestrigen Tage Teile der Hessischen Bedarfsgewerbeverordnung für rechtswidrig erklärt hat. Der Umstand, dass die hessischen Ausnahmeregelungen von Seiten des Gerichts als zu weitreichend bewertet worden ist, ändert jedoch nichts daran, dass es Branchen gibt, in denen Ausnahmen von der Sonntagsarbeit notwendig sind, um bestimmte Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zu decken. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht so gesehen und darauf hingewiesen, dass nicht alle Regelungen der Verordnung per se und vollumfänglich unzulässig sind“, so René ROCK, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter erklärte Rock:

„Der Arbeitnehmer- und der Sonntagsschutz sind zweifelsohne hohe und schützenswerte Güter. Die FDP hat seinerzeit nach äußerst reiflicher Beratung zu jeder einzelnen Branche und zu jeder einzelnen Regelung die Ausgestaltung der Bedarfsgewerbeverordnung für sinnvoll und verhältnismäßig erachtet. Diejenigen, die nun ob des Urteils einseitig in Jubel ausbrechen, lassen die Kehrseite der Medaille außer Acht: Es ging nie um eine extensive Ausweitung der Sonntagsarbeit, sondern darum, bestimmte Branchen arbeits- und ein Stück weit auch konkurrenzfähig zu halten, insbesondere aber dem besonderen Bedarf der Bevölkerung in den einzelnen Bereichen, beispielsweise in Spitzenzeiten des Verbrauchs von bestimmten Gütern, Rechnung zu tragen. Bei den Call-Centern sei beispielsweise darauf verwiesen, dass ein vollständiges Sonntagsarbeitsverbot dazu führen würde, dass Telefondienste von Versicherungen bei Kfz-Unfällen oder Notdienste bei Ausfall des Internetanschlusses dann ebenfalls nicht mehr angeboten werden können.

Wir werden daher das Urteil, sobald es uns vollständig vorliegt, intensiv prüfen. Ergebnis auch dieses Verfahrens darf jedoch nicht sein, dass grundsätzlich ohne Ansehung des Einzelfalls Sonntagsarbeit generell verboten wird. Dies wäre zum Schaden der Verbraucherinnen und Verbraucher in Hessen, nicht im Sinne der Unternehmen und damit letztlich auch nicht für die Beschäftigten von Vorteil. Ob dieser Tatsachen wäre eine differenzierte Betrachtung höchst angebracht.“