Urteil im NSU-Prozess

11.07.2018
  • Freie Demokraten begrüßen Urteile im NSU-Prozess
  • Aufarbeitung muss weiter gehen
  • Schwarz-Grün hat aus Fehlern des Verfassungsschutzes in Hessen nicht gelernt

WIESBADEN – Anlässlich der heutigen Urteile des OLG München im NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und andere erklärte der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK: „Ich begrüße die Urteile des Oberlandesgerichts München. Damit sind die menschenverachtenden Taten des NSU in einem rechtsstaatlichen Verfahren strafrechtlich verfolgt worden. Die Urteile sind ein klares Zeichen, dass der Rechtsstaat die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

Kein Urteil kann das Leid der Opfer und Hinterbliebenen vergessen machen. Die politische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Taten des NSU muss weitergehen. Noch immer sind viel zu viele Fragen offen. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags hat festgestellt, wie auch schon andere Untersuchungsausschüsse des Bundestages bzw. andere Landtage, dass es Korrekturbedarf bei der Arbeit verschiedener Sicherheitsbehörden und in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gibt. Es ist die vordringliche Aufgabe der Politik, diese Fehler zu beheben und alles dafür zu tun, dass sich eine solche Mordserie in Deutschland nicht wiederholen kann.

Schwarz-Grün in Hessen scheint nur wenig Interesse daran zu haben, aus den Fehlern der Vergangenheit die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Bei der Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes wurden die Empfehlungen der Expertenkommission kaum beachtet. Auch die Änderungsvorschläge der Freien Demokraten zur Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes wurden abgelehnt. Somit besteht vor allem in Hessen weiterhin Handlungsbedarf, wenn wir aus den Taten des NSU Lehren ziehen wollen.“