Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

18.04.2012

MÜLLER: Schlichtung eines Mediationsergebnisses ist schlicht widersinnig
Zur Forderung der grünen Oppositionsfraktion nach einer Fluglärm-Schlichtung erklärt Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag:

„Wir waren als christlich-liberale Regierungskoalition mit Verkehrsminister Dieter Posch an der Spitze beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig äußerst erfolgreich. Denn durch das Urteil haben wir die Rechtssicherheit, die wir immer angestrebt und versprochen haben, erreicht. Die neue Landebahn ist rechtmäßig‘ zwischen 23.00 und 5.00 Uhr gibt es null Nachtflüge. Genau das ist das Ergebnis des Mediationsverfahrens, für das wir Rechtsklarheit wollten und nun bekommen haben. Und das setzen wir nun in der gebotenen Sorgfalt um. Daher ist eine Schlichtung eines Mediationsergebnisses schlicht widersinnig.

Die Grünen sind in Leipzig mit ihrem Versuch, den Ausbau des Jobmotors Frankfurter Flughafen komplett zu verhindern, gescheitert. Wenn es nach den Grünen gegangen wäre, hätten wir die Revision zurückziehen müssen, und nie Rechtssicherheit erlangt. Gäbe es den Ausbau nicht, gäbe es überhaupt keine Nachtruhe. Das grüne Modell, eine neue Landebahn zu verhindern, hätte weiter für über 160 Flüge auch zwischen 23.00 und 5.00 Uhr gesorgt.

Wir werden jetzt genau das Mediationsergebnis umsetzen, dass FDP, CDU und SPD immer wollten. Darin ist eine Ausweitung der Nachtflugregelung nicht vorgesehen. Anders als von den Grünen erklärt, hat das Bundesverwaltungsgericht die 133 Flüge in den Nachtrandstunden für rechtmäßig erklärt.

Zudem ist das Thema der Route „N 07“ (kurz oder lang) keine Entscheidung der Landesregierung. Das wissen auch die Grünen. Flugrouten sind grundsätzlich letztlich Angelegenheit der Deutschen Flugsicherung.“