Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

02.03.2010

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute wieder einmal einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Freiheitsrechte geleistet. Das haben Liberale erstritten. Besonders stolz sind wir, dass unser Fraktionskollege, der Landtagsabgeordnete Frank Sürmann, als Vertreter einer Klägergruppe daran beteiligt war, die Entscheidung des Verfassungsgerichtes  herbeizuführen“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Greilich:
„Das Bundesverfassungsgericht hat den von der großen Koalition erlaubten grenzenlosen Zugriff des Staates auf die Daten seiner Bürger wieder einmal auf das richtige Maß begrenzt und festgelegt, dass die bei privaten Dritten vorhanden Daten nur unter ganz engen Voraussetzungen für Zwecke der Gefahrenabwehr genutzt werden dürfen. Voraussetzung ist demnach, dass der Zugriff zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person (oder ähnlich bedeutende Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes) erforderlich ist.

Das entspricht im Übrigen der von uns geänderten Regelung im neuen hessischen Polizeirecht, in dessen § 15a wir genau diese Eingriffsvoraussetzungen festgelegt haben. Mittelbar hat Karlsruhe also für diese Einzelfrage bestätigt, was ich nicht müde werde zu sagen: Hessen hat mit der jetzt in Kraft getretenen Novelle des HSOG das liberalste Polizeirecht bekommen, das es in Hessen je gegeben hat.“