Urteil Bundesverfassungsgericht zu Maßregelvollzug

18.01.2012

ROCK: Karlsruhe bestätigt richtige Politik der Landesregierung

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die in Hessen praktizierte Form der Privatisierung des Maßregelvollzugs für psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter für zulässig erklärt hat, sagt René ROCK, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion:

„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die bisherige Politik der Hessischen Landesregierung. Die Privatisierung von Vollzugseinrichtungen in Hessen ist zulässig. Wir werden auch künftig dafür Sorge tragen, dass der Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter weiterhin rechtskonform und mit hoher Qualität umgesetzt wird.“