Unterzeichnung Rahmenvereinbarung für Kommunalen Schutzschirm

20.01.2012

NOLL: Gezielte Hilfe für die, die es brauchen
Als Regierungsfraktion begrüßen wir, dass mit dem kommunalen Schutzschirm eine gezielte Schuldenhilfe nach dem Bedürftigkeitsprinzip geschaffen wird.

„Gleichzeitig bleibt gewährleistet, dass die Kommunen einen eigenen Beitrag
zur Konsolidierung leisten“, so Alexander NOLL, haushaltspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Noll:

„Die Konsolidierungshilfen des Kommunalen Schutzschirms sollen zur nachhaltigen Verbesserung der Finanzsituation überschuldeter Kommunen beitragen. Damit sollen sie die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Ausübung der kommunalen Selbstverwaltung dauerhaft sicherstellen.

Bedürftige Kommunen entscheiden eigenverantwortlich, ob sie den kommunalen Schutzschirm in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Wenn sie diesen beantragen, müssen sie sich vertraglich zum Defizitabbau ihres kommunalen Haushalts verpflichten. So wird verhindert, dass die Kommune nicht wieder in die gleiche Schuldensituation zurückfällt. Der Schutzschirm bietet insofern einen Anreiz zur Selbsthilfe, da er den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, finanziell neu durchzustarten.“