Untersuchungsausschusses 18/2

21.05.2010

„Spektakulär in der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses 18/2 ist bislang nur der Abschied von SPD und Grünen von rechtsstaatlichen Grundsätzen und Verfahren. Mindestens den rechtskundigen Beratern der beiden Fraktionen muss bekannt sein, dass das Begehren, einen Computer im Innenministerium beschlagnahmen zu lassen, die Kompetenz des Untersuchungsausschusses überschreitet und schon unter dem Gesichtspunkt der Unverhältnismäßigkeit schlicht rechtswidrig ist. Es zeigt sich immer deutlicher, dass es der Opposition nicht um Aufklärung, sondern um billige Schlagzeilen geht“, so Wolfgang Greilich, Obmann im Untersuchungsausschuss 18/2 und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Weiter sagte Greilich:
„Die Vernehmung der ersten fünf Zeugen am heutigen Tage war zäh, ermüdend und überwiegend unnötig. Die Opposition hatte die Einvernahme dieser Zeugen verlangt. Doch nach Aktenlage war schon vorher klar erkennbar: Sie würden nicht viel Nennenswertes zur Sache beitragen können.

Hervorzuheben ist die detailreiche Aussage der Leiterin des Ministerbüros: Sie schilderte die Vorgänge, an denen sie beteiligt war, überzeugend und widerspruchsfrei. Und das trotz aller Versuche verschiedener Ausschussmitglieder, sie zu verunsichern. Wer nach dieser Zeugenaussage noch daran zweifelt, dass nach der VGH-Entscheidung ein zweites, informelles internes Verfahren stattfand, verweigert die Kenntnisnahme der Fakten. Eine völlig andere Tatsache ist es, dass das Verfahren völlig unzureichend dokumentiert wurde. Aber auch das ist nichts Neues. Das wissen wir alle seit Monaten.“