Untersuchungsausschuss zur EBS

14.12.2012

Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich: „SPD und Grüne haben sich von Linkspartei unter Druck setzen lassen“ – „Erfolgreiches Projekt darf nicht kaputtgeredet werden“

„Wir sehen dem Untersuchungsausschuss mit großer Gelassenheit entgegen, da es nichts zu verbergen gibt. Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann hat solide und verantwortlich gehandelt. Nun gibt es die Gelegenheit, die immer wieder kampagnenhaft vorgetragenen Vorwürfe aufzuklären. Es spricht für sich, dass die Opposition nicht einmal mehr die Beantwortung ihrer Berichtsanträge abwarten wollte. Dies sollte eigentlich im Rahmen einer von CDU und FDP beantragten Sondersitzung aller betroffenen Ausschüsse des Hessischen Landtages am kommenden Dienstag geschehen“, kommentierten die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP im Hessischen Landtag, Dr. Christean Wagner und Wolfgang Greilich, den heute vorgelegten Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss zur European Business School (EBS) von SPD und Grünen.

„SPD und Grüne haben sich von der Linkspartei unter Druck setzen lassen. Mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses wird deutlich, dass die Opposition nicht an Information interessiert ist, sondern abermals auf Skandalisierung setzt. Nach zwei erfolglosen und überflüssigen Untersuchungsausschüssen, die mehr als eine Million Euro gekostet haben, will die schlechteste Opposition Deutschlands nun abermals Steuerzahlergeld verpulvern“, erklärte Wagner.

Greilich ergänzte: „Die Opposition nimmt vorsätzlich die Beschädigung und den Untergang einer renommierten privaten Hochschule in Kauf. Sie instrumentalisiert die erfolgreich arbeitende EBS, um ihrem ideologischen Ziel ‚mehr Staat als Privat‘ zu verfolgen. Wie wenig dieses Ansinnen der Wirklichkeit entspricht, hat die empörte Reaktion der EBS-Studenten gezeigt.“ Die „Law School“ habe bereits ihre Arbeit aufgenommen und es seien über 200 Studenten eingeschrieben: „Wenn dieses erfolgreiche Projekt kaputtgeredet wird, sind die Steuermittel in der Tat verloren.“

In der Sache hätten sich keine neuen Fakten ergeben, die einen Untersuchungs-ausschuss rechtfertigen würden. „Der jetzt vorgelegte Bericht des Landes-rechnungshofes untersucht lediglich die Frage der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Förderung. Es ist gleichwohl selbstverständlich, dass man sich mit dessen Inhalten auch kritisch auseinandersetzen kann und muss“, so Wagner und Greilich. Die von der Landesregierung gewählte Variante eines Aufbaues einer „Law School“ aus der bestehenden EBS heraus mit der Schaffung übergreifender Strukturen sei zulässig gewesen und nach den Maßgaben der Landeshaushaltsordnung abgewickelt worden.