Untersuchungsausschuss Polizei

18.01.2011

Wolfgang Greilich: Verschleppungsabsicht der Opposition wird nicht durch Minderheitenrechte gedeckt
„Die Beweisaufnahme ist abgeschlossen. Alle Themen sind abgearbeitet. Es ist nicht nur überflüssig, sondern auch unzulässig, bereits erfolgte Zeugenvernehmungen endlos zu wiederholen.“

Weiter erklärte Greilich:
„Die deutlich werdende Verschleppungsabsicht der Opposition wird auch nicht durch Minderheitenrechte gedeckt. Jetzt gilt es, die Ergebnisse der Beweisaufnahme sorgfältig zu bewerten. Dieser Arbeit muss sich jetzt auch die Opposition selbst unterziehen. Wir sehen nun den Versuch, diesen Schritt durch unzulässige Wiederholungen zu verzögern. Dieser soll nur davon ablenken, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses entsprechend meiner Vorhersage keine weiterführenden Erkenntnisse gebracht hat: Das Besetzungsverfahren ist rechtlich korrekt verlaufen, auch wenn es Missverständnisse zwischen verschiedenen beteiligten Personen gegeben haben sollte. Zu bemängeln bleibt nach wie vor, dass der Ablauf des Verfahrens mangelhaft dokumentiert wurde.“