Untersuchungsausschuss Biblis

24.07.2015

ROCK: Widersprüche zwischen Bund und Land bleiben bestehen – Freie Demokraten unterstützen Vorstoß zur Vernehmung der Bundeskanzlerin

„Der Untersuchungsausschuss zur rechtswidrigen Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis ‎hat in konzentrierter Arbeit und vor allem mit einem vernünftigen Umgang zwischen den Fraktionen umfangreiche Erkenntnisse geliefert, die freilich äußerst unterschiedlich bewertet werden. Für uns steht fest, dass im Umweltministerium bei der Bescheiderstellung nicht nur erhebliche formale Fehler gemacht worden sind, wie dies auch schon obergerichtlich festgestellt wurde. Auch für die materiellrechtlichen Fehler zeichnet die damalige Ministerin Puttrich verantwortlich, da das Land Hessen zuständig war und es keine Weisung gegeben hat, wie mittlerweile ja auch die Regierungsfraktionen erkannt haben. Wie bei einer so weitreichenden Entscheidung sämtliche Bedenken aus Fachabteilung und Justizministerium in den Wind geschlagen werden konnten, ist uns nach wie vor schleierhaft“, so der Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, René ROCK anlässlich der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses 19/1 im Hessischen Landtag.

ROCK weiter:

„Mit Blick auf die Widersprüche zwischen Bund und Land, gerade bei den Aussagen von Ex-Kanzleramtsminister Pofalla, dem Ex-Umweltminister Röttgen und der Ministerin Puttrich sowie dem Hessischen Ministerpräsidenten Bouffier ist es für uns nachvollziehbar, dass die SPD-Fraktion nunmehr auch die Bundeskanzlerin als Zeugin hören will – auch wenn wir nicht unbedingt erwarten, dass sich die unterschiedlichen Auffassungen, insbesondere dahingehend, ob die Entscheidung über das Moratorium nun gemeinsam zwischen Bund und Ländern gefällt wurde oder nicht, dadurch abschließend ‎auflösen lassen. Wir werden dennoch den Beweisantrag der SPD unterstützen und noch einmal versuchen, bei der Zeugenvernehmung der Kanzlerin Licht in die Entscheidungsprozesse zu bringen. Eines steht bereits jetzt schon fest – der Streit zwischen Bund und Land kennt nur einen Gewinner, nämlich RWE, und einen Verlierer, den Steuerzahler, wenn es am Ende zu dem erwartbaren Schadenersatzanspruch des Energieversorgers kommt.“