Untersuchungsausschuss 19/2

22.09.2014

Oppositionsfraktionen wollen schnelle Vorlage der NSU-Akten und Anhörung von Sachverständigen

Um möglichst zügig mit der Aufklärungsarbeit im NSU-Untersuchungsausschuss beginnen zu können, beantragen die Fraktionen von SPD, LINKE und FDP die unverzügliche Vorlage der Akten, die von der Hessischen Landesregierung bereits dem Untersuchungsausschuss des Bundestags und der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden sind. Außerdem beantragen die drei Oppositionsfraktionen in der heutigen Sitzung des Ausschusses, ehemalige Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags und die Vorsitzende des Thüringer Untersuchungsausschusses als Sachverständige zu hören.

Die Obleute von SPD, Linken und FDP, Nancy Faeser, Hermann Schaus und René Rock, begründeten ihre Beweisanträge damit, dass der hessische NSU-Ausschuss möglichst schnell seine inhaltliche Arbeit aufnehmen solle. „Die Akten, die dem Bundestag und der Bundesanwaltschaft vorliegen, betreffen allesamt den Untersuchungsgegenstand, deswegen ist es ein sehr praktikabler Vorschlag, diese jetzt schnellstens dem Ausschuss zu übermitteln“, so die Obleute. „Damit wäre der Ausschuss sehr schnell arbeitsfähig, woran alle Seiten ein Interesse haben sollten, auch wenn dann noch weitere Akten später nachgeliefert werden müssen.“

Von der Anhörung von Mitgliedern des ehemaligen Bundestagsuntersuchungs-ausschusses und der Vorsitzenden des Thüringer Untersuchungsausschusses als Sachverständige versprechen sich die Obleute eine Darstellung der dort im Hinblick auf die hessischen Fragenstellungen gewonnenen Erkenntnisse. „Wir erwarten aus einer Befragung auch Erkenntnisse, die über die in den Abschlussberichten dargestellten hinaus gehen, zumal zwischenzeitlich Mitglieder der beiden Untersuchungsausschüsse auch weitergehende Schlüsse gezogen haben.“