Untersuchungsausschuss 18/3 – EBS

27.06.2013

DR. BÜGER: Untersuchungsausschuss wird alle Zeugen hören und umfassend Offenlegen – Opposition betreibt reine Skandalisierung

„Die Regierungskoalition hat im Untersuchungsausschuss einen strukturierten Ablaufplan vorgelegt, der gewährleistet, dass samt und sonders alle benannten Zeugen der Opposition bis zum Ende der Legislaturperiode im Untersuchungsausschuss gehört werden. Wir sorgen dafür, dass es einen umfassenden Abschlussbericht am Ende der Legislaturperiode geben wird. Der Untersuchungsauftrag, die Umstände rund um die Förderung der EBS und den Aufbau der law school vollständig offenzulegen, wird in jedem Fall erfüllt“, so Dr. Matthias BÜGER, Obmann der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag im Untersuchungsausschuss 18/3 zur European Business School.

Dr. Büger weiter:

„Die Taktik der Opposition ist ebenso einfach zu erklären wie durchsichtig: Es geht um reine Skandalisierung, um durch den Untersuchungsausschuss Wahlkampf zu treiben. Es ist beschämend, dass dafür nicht einmal davor zurückgeschreckt wird, den Untersuchungsausschuss als wichtigstes parlamentarisches Kontrollgremium für parteitaktische Zwecke in solch perfider Art und Weise zu missbrauchen. Den traurigen Höhepunkt einer völlig überforderten Opposition bilden dabei die Ausführungen des Obmanns der SPD im Untersuchungsausschuss, Marius Weiß, der den Abgeordneten von CDU und FDP bewussten Verfassungsbruch vorwirft – ohne jedoch nur mit einem Wort zu erklären, welche Rechte der Opposition verletzt worden sein sollen. Im Gegenteil, die Regierungsfraktionen verzichten sogar auf Zeugen, sodass alle Zeugen der Opposition gehört werden können. Die zeitliche Abfolge der Zeugenvernehmungen richtet sich an der logischen inhaltlichen Reihung der Beweisthemen aus und sieht für jeden einzelnen Zeugen den notwenigen und von Fall zu Fall unterschiedlichen zeitlichen Bedarf vor. Auch die Opposition kann kaum leugnen, dass es äußerst zweckmäßig ist, erst die Grundlagen und dann die Umsetzung, erst die Arbeitsebene und dann die politische Spitze zu hören.“

„Der von der Opposition hingegen vorgelegte und nur von politischem Kalkül und parteitaktischer Inszenierung geprägte Vorschlag eines Ablaufplans enthielt nicht einen einzigen alleinigen Zeugen der Regierungsparteien. Dies geht ganz klar dem obergerichtlich anerkannten Recht zuwider, dass sich auch die Mehrheit im Ausschuss gegen politische Angriffe wehren können muss. Es mag der Opposition nicht in ihre Taktik passen, dass CDU und FDP ebenfalls einen eigenen Beitrag zur Offenlegung leisten – dann hat sie jedoch das hohe Verfassungsgut auf parlamentarische Überprüfung von Regierungshandeln als reines Wahlkampfmittel der Opposition missverstanden. Wir werden dieses Spiel nicht mitspielen, sondern weiterhin für eine umfassende Offenlegung im Sinne des Untersuchungsauftrages arbeiten, während sich die Opposition von einer sachlichen Arbeit im Ausschuss offensichtlich endgültig verabschiedet hat.“